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Was sich ändert

Steuerentlastungen, mehr Kindergeld, ein neues Erbrecht, günstigeres Telefonieren mit dem Handy: Die Verbraucher müssen sich in diesem Jahr auf eine Reihe neuer Gesetze und Regelungen einstellen. Hier die wichtigsten Änderungen:
Höhere Freibeträge und die Absetzbarkeit von Krankenkassenbeiträgen führen dazu, dass Arbeitnehmer einige Euro mehr in der Tasche haben.
Foto: Techniker Krankenkasse
Höhere Freibeträge und die Absetzbarkeit von Krankenkassenbeiträgen führen dazu, dass Arbeitnehmer einige Euro mehr in der Tasche haben.
Freibetrag
Im neuen Jahr bleibt mehr vom Einkommen steuerfrei. Der vom Fiskus verschonte Grundfreibetrag steigt von 7834 Euro auf 8004 Euro für Ledige und von 15.669 auf 16.009 für verheiratete Paare. Gleichzeitig steigt auch die Summe, die der volljährige Nachwuchs verdienen darf, ohne dass der Anspruch auf Kindergeld verloren geht. Dieser Grenzbetrag wird ebenfalls auf 8004 Euro angehoben. Von dem höheren Freibetrag profitieren auch viele Rentner.
Krankenversicherungsbeiträge
Seit dem 1. Januar können Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in voller Höhe steuerlich geltend gemacht werden. Nicht dazu gehören Extras wie eine Chefarztbehandlung, die durch Zusatz- oder Wahltarife hinzugebucht werden. Durch die Neuregelung werden insbesondere diejenigen entlastet, die hohe Beiträge aufwenden wie Selbstständige oder etwa Familien, die ihre Kinder in der privaten Krankenversicherung selbst versichern müssen. Beispiel: Ein Single mit jährlich 40.000 Euro brutto spart künftig 651 Euro, ein Ehemann in der gleichen Gehaltsklasse mit Kindern etwa 202 Euro. Je höher Einkommen und Steuersatz, desto mehr Steuerbonus.
Ehegatten-Splitting
Bislang können sich Doppelverdiener-Ehepaare entscheiden, wer Steuerklasse III und wer Steuerklasse V nimmt. In diesem Fall werden alle Frei- und Pauschbeträge der Lohnsteuerklasse III zugeordnet. Der Ehepartner mit der Klasse V, häufig die geringer verdienende Frau, hat deutlich höhere Abzüge. Nun gilt ein freiwilliges und Jahr für Jahr zu beantragendes Faktorverfahren, wobei jedem Ehepartner schon übers Jahr die ihm zustehenden Freibeträge zugeordnet werden. Im Ergebnis kommt aber für Paare keine echte Steuerersparnis heraus, lediglich das Rechenverfahren ändert sich.
Mobiles Telefonieren
Handytelefonate innerhalb der Europäischen Union werden erneut günstiger. Ab 1. Juli 2010 darf eine abgehende Telefonminute einen deutschen Handykunden in der EU nicht mehr als 46 Cent kosten, ab Juli 2011 nur noch 41 Cent. Wer im europäischen Ausland auf dem Handy angerufen wird, zahlt sogar nur noch 15 Cent ab Juli 2010 und 11 Cent ab Juli 2011. Der Preis für eine SMS aus dem EU-Ausland ist bereits seit Sommer 2009 auf maximal 11 Cent netto gesunken. Vorsicht: Mit dem Handy im Internet zu surfen, bleibt weiterhin teuer.
Anlageberatung
Um Fehlberatungen bei Bankkunden einzudämmen, ist nun ein Protokoll der Gespräche Pflicht. Darin muss schriftlich festgehalten werden, was der Anlass des Gesprächs war, wie lange es gedauert hat, wie die persönliche Situation des Kunden aussieht und was seine Wünsche waren. Außerdem müssen alle Wertpapiere und Produkte genannt werden, die der Berater empfohlen hat. Nach einem persönlichen Gespräch bekommt der das Protokoll sofort in die Hand, bei einer telefonischen Beratung wird es ihm per Post geschickt. Sofern der Kunde bereits am Telefon ein Geschäft abgeschlossen hat, muss das Geldinstitut ihm ein Rücktrittsrecht von einer Woche gewähren.
Stromzähler
Intelligente Stromzähler sind seit Januar in Neubauten und bei umfassenden Renovierungen in Altbauten Pflicht. Die neuen Zähler sollen helfen, Energie zu sparen. Im Gegensatz zur alten Technik bieten digitale Strommesser die Möglichkeit, den Verbrauch regelmäßig am heimischen Computer zu überprüfen. So können Stromfresser leichter entlarvt werden. Ab Ende 2010 müssen Versorger zudem Tarife anbieten, die die unterschiedlichen Erzeugerkosten zu verschiedenen Tageszeiten weitergeben. So könnte es künftig beispielsweise deutlich günstiger sein, eine Waschmaschine nachts laufen zu lassen.
Servicenummern
Ab dem 1. März 2010 gilt für Servicenummern, die mit 0180 beginnen, eine Preisangabepflicht für Anrufe aus dem Mobilfunk. Wer beispielsweise bei einem Gewinnspiel mitmacht, dem muss künftig der Maximalpreis genannt werden, der auf 42 Cent pro Minute begrenzt ist.
Abgasplakette
Es gibt keine sechseckige Plakette für die Abgasuntersuchung mehr, die bislang auf dem vorderen Autokennzeichen klebte. Künftig dient die runde Plakette für die Hauptuntersuchung am hinteren Kennzeichen auch als Nachweis für eine erfolgreiche Abgasuntersuchung.
Umweltzonen
Ab 1. Januar dürfen nur noch Autos mit grüner Feinstaubplakette in die Umweltzonen von Berlin und Hannover fahren. In Bremen und 40 weiteren Städten darf nur in die Innenstadt, wer eine gelbe oder grüne Plakette hat. Bei Verstößen drohen 40 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.
Unterhaltszahlungen
Jährlich können bis zu 13.805 Euro der Unterhaltszahlungen an Ex-Gatten oder getrennt lebende Ehepartner beim Finanzamt geltend gemacht werden. Künftig dürfen auch die Aufwendungen für die Kranken- und Pflegeversicherung als Sonderausgaben abgesetzt werden. Die Höchstsumme, die als Unterhaltszahlungen an bedürftige Angehörige oder Lebensgefährten abgesetzt werden können, klettert von maximal 7.680 auf 8.004 Euro.
Unternehmensnachfolge
Ab Neujahr und dann ein Jahr rückwirkend bleiben 85 Prozent des übertragenen Betriebsvermögens steuerfrei, wenn der Nachfolger das Unternehmen fünf (statt bisher sieben) Jahre fortführt. In diesem Zeitraum darf die Lohnsumme nicht unter 440 (statt bisher 650) Prozent der Ausgangssumme sinken. Das gesamte Betriebsvermögen bleibt steuerfrei, wenn die Erben den Betrieb sieben (bisher zehn) Jahre fortführen und 700 (bisher 1.000 Prozent) der Ausgangslohnsumme erreichen. Die Regelung über die Lohnsumme gilt nur für Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten.
Kurzarbeitergeld
Als Reaktion auf die anhaltende Wirtschaftskrise kann das Kurzarbeitergeld auch im kommenden Jahr deutlich länger als normalerweise üblich ausgezahlt werden. Die gesetzliche Bezugsdauer ist per Sonderregelung von sechs auf 18 Monate ausgedehnt worden. Für 2009 war die Frist wegen der Wirtschaftskrise auf 24 Monate verlängert worden.
Pflegeversicherungsleistungen
Die finanziellen Leistungen der Pflegeversicherung werden erneut angehoben. So steigen zum Beispiel die ambulanten Pflegesachleistungen in der Pflegestufe III von 1.470 auf 1.510 Euro monatlich. Für Kurzzeitpflege können in allen drei Pflegestufen künftig bis zu 1.510 statt bisher 1.470 Euro geltend gemacht werden.
Hotels
Der Mehrwertsteuersatz für Übernachtungen sinkt von derzeit 19 auf 7 Prozent. Das gesparte Geld wollen die Hotels, Pensionen und Campingplätze vor allem für Renovierungen oder eine bessere Bezahlung der Mitarbeiter nutzen. Die Übernachtungspreise sinken dagegen kaum.
Beitragsbemessungsgrenzen
Der beitragspflichtige Höchstbetrag pro Monat steigt in der Rentenversicherung um 100 Euro auf 5.500 (West)/4.650 Euro (Ost) und in der Krankenversicherung bundeseinheitlich um 75 Euro auf 3.750 Euro. Die Versicherungspflichtgrenze, bis zu der sich Beschäftigte gesetzlich versichern müssen, wird um 112,50 Euro auf 4.162,50 Euro angehoben.
Erbschaftsteuer
Geschwister sowie Nichten und Neffen sparen bei einer Erbschaft künftig Geld. Denn die Steuersätze werden gesenkt. Sie starten nach dem persönlichen Freibetrag von 20.000 Euro bei 15 (bisher 30) Prozent und klettern auf maximal 43 (bisher 50) Prozent.
Pfändungsschutz
Ab Juli 2010 greift die Reform des Kontopfändungsschutzes. Verschuldete Haushalte, deren Konto gepfändet ist, können künftig ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto einrichten. Ein Betrag von monatlich 985,15 Euro ist auf diesem vor Pfändung geschützt und kann vom Schuldner für den alltäglichen Bedarf wie Miete, Energiekosten, Lebensmittel und Versicherungen verwendet werden. Bislang müssen Schuldner eine Gerichtsentscheidung über die Freigabe in Höhe des für ihn geltenden Freibetrags erwirken. Ohne diesen Entscheid ist ihr gesamtes Vermögen gesperrt.
Kindergeld und -freibeträge
Das monatliche Kindergeld wird um 20 Euro erhöht. Für das erste und das zweite Kind gibt es damit vom kommenden Jahr an monatlich 184 Euro, für das dritte 190 Euro und für jedes weitere je 215 Euro. Der Kinderfreibetrag steigt von derzeit 6.024 Euro auf 7.008 Euro.
Stand-by
Gemäß der Ökodesign-Richtlinie der EU darf die Leistungsaufnahme neuer Haushalts- und Bürogeräte ab dem 7. Januar 2010 im Stand-by-Modus generell zwei Watt nicht mehr überschreiten. Ziehen die Geräte im ausgeschalteten Zustand dennoch Strom, so muss dieser Wert unter ein Watt liegen. Ab 2013 werden diese Werte auf ein und 0,5 Watt abgesenkt.
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