Bundesstraße 207
Ministerium bremst Lidl-Pläne
Dienstag, 9. Februar 2010 21:12
- Von Suisanne Tamm
Wentorf. Die Zwangspause im Umwidmungsverfahren der Bundesstraße207 droht jetzt Wentorfs Planungen zu blockieren.

Foto: lidl
So sieht die Planung für ein Lidl-Markt an der Hamburger Landstraße aus: Ein Lebensmittelmarkt in zweiter Reihe und eine Ladenzeile mit Büros an der Straße.
Hintergrund: Seit über einem Jahr liegt die Verlegung der B207 von der Berliner Landstraße auf den Südring im Gewerbegebiet auf Eis. Denn sämtliche Bundesstraßen stehen auf dem Prüfstand und sollen möglicherweise neu eingestuft werden.
Durch diese Verzögerung wird jetzt die Lösung für ein drohendes Verkehrschaos bei der Ansiedlung des Discounters Lidl im Ortszentrum an der Hamburger Landstraße 35 verhindert: Dafür wäre ein Kreisverkehr an der Kreuzung Hauptstraße/Berliner Straße/Hamburger Landstraße notwendig. Das hat das Verkehrsgutachten für die Vorplanungen ergeben.
Hans-Joachim Hass, Vorsitzender des Planungsausschusses, erläutert: „Sollten Lidl-Kunden, die aus Bergedorf kommen, von der Hamburger Landstraße nach links auf das Grundstück des Lebensmittelmarktes abbiegen wollen, würde sich dort der Verkehr stauen. Deshalb wollen wir dort das Linksabbiegen unterbinden und den Verkehr durch einen Kreisel zur Einfahrt zurückführen, damit die Kunden dort nach rechts einbiegen können.“ Die Crux: Noch ist dieser Abschnitt Bundesstraße, und dort müssen Kreisel einen Mindestdurchmesser von 32 Metern haben. Der aber würde die Grundstücke an der Kreuzung im Ortszentrum beschneiden. Ansonsten kommt ein Kreisverkehr mit einem Durchmesser von 20 bis 22 Metern aus – dafür wäre ausreichend Platz. Solange die B207 nicht auf den Südring verlegt ist, kann im Zentrum also kein Kreisel eingerichtet werden. Folglich kann sich auch der Lidl erst an der Hamburger Landstraße ansiedeln, wenn die Straße umgewidmet ist.
Dabei zweifelt niemand daran, dass der B207 weiter eine wichtige Bedeutung zukommt, zumal Innenminister Klaus Schlie (CDU) bei seinem Antrittsbesuch in Mölln ankündigte, dass die Bundesstraße in der Neufassung des Landesentwicklungsplans (LEP) weiter als Entwicklungsachse gelten solle. Auf Rückfrage unserer Redaktion hieß es aber Dienstagnachmittag nur aus Kiel, dass der LEP keine Auswirkungen auf das System der Bundesfernstraße habe. Auch aus dem Bundesverkehrsministerium in Berlin waren keine neuen Termine zu erfahren: Man sei bemüht, die Prüfung der Fernverkehrsbedeutung zügig abzuschließen.

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