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So ist Angeln erlaubt
Montag, 19. Januar 2009 11:32
Der einfachste Weg, eine Anzeige wegen Fischdiebstahls (geschlossene Gewässer) oder Fischwilderei (Fließgewässer) zu vermeiden, ist die Teilnahme an einem Fischerlehrgang.
Wer die Prüfung besteht, bekommt einen Fischereischein (einmalige Gebühr: 7,50 Euro). Danach wird eine jährliche Fischereiabgabe in Höhe von fünf Euro an das zuständige Ortsamt fällig. Besitzer des Fischereischeins dürfen in allen freien Gewässern angeln, etwa dem Hamburger Hafen und Bereichen der Alster. Wer einem Angelverein beitritt oder eine Tages-, Wochen- oder Gastkarte erwirbt, kann auch in den Vereins- und Verbandsgewässern angeln. Beide Vereine bieten ab dem 14. Februar " Vorbereitungslehrgänge für die Fischerprüfung mit anschließender Prüfung " an. Infos gibt's unter Telefon (040) 724 82 99 und (040) 850 21 4.hy

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