Amtsgericht
Geldstrafe für untätige JVA-Beamte
Dienstag, 17. August 2010 18:00
- Von Wiebke Schwirten
Billwerder. Fast genau drei Jahre ist es her, dass der Gefangene Jan S. (33) in der Justizvollzugsanstalt Billwerder (JVA) gestorben ist. An Dienstag mussten sich die JVA-Bediensteten Heiko P. (60) und Fred Sch. (43) wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung vor dem Amtsgericht in Bergedorf verantworten.

Foto: dpa
Ein Gefangener schaut durch Gitterstäbe der JVA Billwerder auf den Innenhof. Wer hier einsitzt, ist im Notfall auf die Hilfe der Justizvollzugsbeamten angewiesen.
Die Zeiger der alten Uhr, die über dem Verhandlungssaal 19 hängt, sind auf 4.15 Uhr stehen geblieben. Tatsächlich ist es 10 Uhr, als im Saal die Zeit um gut drei Jahre zurückgedreht wird.
Am 12. August 2007 haben Fred Sch. und Heiko P. Dienst in der Zentrale der JVA Billwerder. Wie jeden Morgen werden in den Gefängnistrakten die Insassen gezählt und der Zentrale zum Abgleich mit den Zahlen im Computer gemeldet. Alles ist okay. Ein Prozedere, das sich abends zum Dienstende wiederholt. Die Zählung ist in vollem Gange, als das Telefon klingelt. „Ich habe ein Problem, ich glaube, ich brauche einen RTW“, hört Fred Sch. seinen Kollegen Andreas Sch. (36) aus einem entfernten Trakt sagen. Der Strafgefangene Jan S. (33) sei nicht wach zu bekommen. „Atmet er?“, will Fred Sch. wissen. Er atmet. Es wird kein Rettungswagen gerufen.
Andreas Sch. startet einen weiteren Weckversuch. Als auch der fehlschlägt, ruft er erneut in der Zentrale an. „Lass ihn schlafen“, entscheiden Fred Sch. und Heiko P.. Sie kontrollieren den Zustand des Gefangenen nicht, rufen keinen RTW.
Andreas Sch. nimmt die Entscheidung hin, ist aber unzufrieden, wie er vor Gericht bekräftigt: „Ich ruf’ da ja nicht aus Jux und Dollerei an.“ Am Morgen des 13. August 2007 wird der drogenabhängige Jan S. tot in seinem Bett gefunden. Er hatte eine Überdosis Methadon intus, erstickte an Erbrochenem.
Richter Günter Stello schafft bei der Befragung eine ruhige, freundliche Atmosphäre. Umso eindringlicher wirken seine bohrenden Nachfragen, mit denen er ergründen will, warum die Beamten keinen Rettungswagen riefen. Die Situation habe sich nicht so dramatisch dargestellt, erklären die Angeklagten. Es sei nicht ungewöhnlich, wenn Gefangene beim Einschluss schon schlafen oder sich schlafend stellten. Aber Andreas Sch. sei doch keiner, der alle Nase lang einen Rettungswagen verlange, legt Stello den Finger in die Wunde. Die Argumente der Verteidigung wirken hilflos: „Der Gefangene atmete doch. Die Nachtschicht wollte sich doch kümmern.“
Nach knapp zwei Stunden Verhandlung erklärt Richter Stello, dass die Angeklagten eine besondere Fürsorgepflicht für den Strafgefangenen hatten, die sie durch ihr Nichtstun verletzt haben. Zwar habe sich Jan S. durch die Einnahme der Überdosis selbst in tödliche Gefahr gebracht. „Doch Sie hätten mehr tun müssen. Entweder hätten Sie ihn wach bekommen oder einen RTW geholt.“ Das Urteil: je 90 Tagessätze von 50 beziehungsweise 40 Euro.
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