Geständnis
Feuerwehrmann als Brandstifter angeklagt
Freitag, 6. August 2010 18:22
- Von Thomas Heyen
Curslack. Knapp drei Monate nach der Festnahme von Heiko K. wegen zahlreicher Brandstiftungen wurde nun Anklage gegen den ehemaligen Feuerwehrmann der FF Curslack erhoben.

Foto: dpa
Immer wieder mussten in Curslack Feuerwehrleute ausrücken, um brennende Fachwerkhäuser zu löschen.
In der Anklageschrift werden dem 31-Jährigen zehn Straftaten vorgeworfen – Brandstiftungen in neun Fällen und eine Sachbeschädigung. Zu den Taten kam es in Curslack im November 2001 und in Langenhorn im Zeitraum Oktober 2008 bis Mai 2010
Acht Straftaten hat K. in U-Haft gestanden, darunter eine Brandstiftung in der Nacht zu Sonnabend, 17. November, 2001. Damals war ein denkmalgeschütztes Reetdachhaus am Curslacker Deich 157 abgebrannt. K. gehörte zu den Feuerwehrleuten der FF Curslack, die gegen die Flammen gekämpft hatten. „Zu diesem Einsatz hat Herr K. widersprüchliche Angaben gemacht“, sagt Bernd Mauruschat, Sprecher der Staatsanwaltschaft. Deshalb galt er als verdächtig.
Wegen zweier weiterer Zündeleien, die damals in der gleichen Nacht geschahen, wird der Handwerker ebenfalls angeklagt: Der Brand eines reetgedeckten Wohnhauses am Curslacker Deich 144 konnte damals von dem Mieter selbst gelöscht werden. Das dritte Feuer wurde in dieser Nacht auf dem Gelände der Firma Timmann am Curslacker Deich 141 gelegt. Der Brandstifter hatte den Inhalt eines Mülleimers angezündet. Diese beiden Taten hat K. nicht gestanden. Erstere streitet er ab und an den Mülleimerbrand könne er sich nicht erinnern, berichtet die Staatsanwaltschaft.
Wegen des Brandes des historischen Grashofes am Curslacker Deich 136/Ecke Rieckweg wird K. nicht angeklagt. Das jahrhundertealte Haus, das als eines der Wahrzeichen Curslacks galt, war in der Nacht auf Dienstag, 20. November 2001, also nur drei Tage nach den anderen Feuern, niedergebrannt. Auch dort handelte es sich um Brandstiftung. K. galt bereits damals als verdächtig, wurde aber laut Staatsanwaltschaft nicht festgenommen. Stattdessen nahm die Polizei andere Tatverdächtige fest, die später wieder auf freien Fuß kamen, weil ihnen nichts nachgewiesen werden konnte.
Im Zuge der Ermittlungen nach den Brandstiftungen in Langenhorn, wo K. nahe eines Tatorts angetroffen wurde, hatte die Staatsanwaltschaft auch den Grashof-Brand erneut geprüft. Aufgrund der Aktenlage wird K. jedoch nicht als Täter verdächtigt.
Brandstiftung wird mit einer Freiheitsstrafe von einem bis zehn Jahren bestraft, in schweren Fällen, etwa wenn Menschenleben gefährdet wurden, kann die Strafe bis zu 15 Jahre lauten. Sollte K. als voll schuldfähig eingestuft werden, muss er mit einer hohen Gefängnisstrafe rechnen.
Wann der Prozess vor der Großen Strafkammer im Hamburger Landgericht beginnt, ist unklar. „Vermutlich noch in diesem Jahr“, sagt Mauruschat.
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