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Aldi darf doch in Neuengamme bauen

Neuengamme. Nun also doch: Aldi darf am Neuengammer Hausdeich 207 einen Markt bauen. Es ist eine Verkaufsfläche von 799 Quadratmetern sowie 84 Parkplätze geplant. Nachdem sich die Bezirkspolitiker monatelang weigerten, gab jetzt die SPD ihren Widerstand auf.
Aldi-Gründer Theo Albrecht gestorben
Foto: dpa
Knapp 800 Quadratmeter Verkaufsfläche und 84 Parkplätze will Aldi in Neuengamme bauen.
Das Pingpong-Spiel um die Ansiedlung eines Aldi-Marktes am Neuengammer Hausdeich 207 ist beendet. Nachdem die Mitglieder des Unterausschusses für Bauangelegenheiten dem Vorhaben zweimal die Zustimmung verweigerten und sich diese Haltung ein drittes und viertes Mal in den Bezirksversammlungen im Januar und Februar wiederholte, gab die SPD in der jüngsten Bezirksversammlung grünes Licht für das Projekt. Da sie über die Mehrheit verfügt, war die Sache damit besiegelt.
Aus Überzeugung hoben sicherlich nicht alle Sozialdemokraten die Hand – zumindest nicht die Genossen aus den Vier- und Marschlanden. Denn die Bedenken gegenüber einer Aldi-Ansiedlung im Hinblick auf das Einzelhandelskonzept für Bergedorf und die verkehrliche Situation, die übrigens auch die anderen Parteien teilten, waren nicht aus der Welt. Das verkehrsrechtliche Gutachten, das der Bauantragssteller vorlegte, datiert nach wie vor aus dem Jahr 2008. Dies erscheint dem Bezirksamt aber hinnehmbar, da größere Neubaugebiete im Einzugsbereich der relevanten Straßen nicht entstanden seien.
In puncto „Befürchtungen schädlicher Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche“ gab eine gutachterliche Untersuchung der CIMA, die auch das Einzelhandels- und Zentrenkonzept für den Bezirk Bergedorf erstellt hatte, Entwarnung. Bleibt noch zu erwähnen, dass sich in genau diesem CIMA-Konzept der „Zentrale Versorgungsbereich Neuengamme“ auf die Grundstücke von Vierländer Markt und Vierländer Volksbank beschränkt. Das Einzelhandelskonzept veranschauliche einen planerischen Willen, „stellt aber keine einklagbare Rechtsgrundlage dar“, sagt Bezirksamtsleiter Arne Dornquast auf Nachfrage.
So musste die SPD schließlich zustimmen, auch wenn es vielen Fraktionsmitgliedern widerstrebte. Die Rechnung mit der Senatsentscheidung ging nicht auf, denn die Senatskommission gab den Ball zurück. Was übrig blieb, war ein Verstoß gegen geltendes Recht. Denn auf die Baugenehmigung besteht ein Rechtsanspruch nach Paragraf 34 Baugesetzbuch. Entsprechend wird der Lebensmittel-Discounter nun seine Genehmigung erhalten.
22 Kommentare
ich meint:
Durchsage auf der MS Niveau : Wir sinken !!!
Fux meint:
@der Wolf: Es schreit bitteschön wonach? Nach "Sch..." Wir lernen ja alle gerne dazu, also, was bitte soll denn "Sch..." sein? Oder sollte das "Müllschreiben" der Community etwa nach "Scheiße" schreien? Und wenn das so ist, was soll denn das heißen? Vielleicht wäre es nützlich, wenn sich alle, und vor allem auch Sie, mal ein wenig zusammenreißen und die Kommentarfunktion hier als eben genau eine solche achten würden. Und nicht als Forum für platte Beleidigungen und dümmliche Aussagen. Letztlich bilden wir alle uns ein, wir seien "vernünftige" Kreaturen, aber mit solchen Texten sind wir kaum vom Affen entfernt...
der Wolf meint:
Ihr Hirnis schreibt alle so viel Müll, das schreit nach Sch...... Teilweise schlechte Kommentare,,,,........

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