Bezirksversammlung
Aldi darf doch in Neuengamme bauen
Sonntag, 29. April 2012 19:27
- Von Jule-Monika Witt
Neuengamme. Nun also doch: Aldi darf am Neuengammer Hausdeich 207 einen Markt bauen. Es ist eine Verkaufsfläche von 799 Quadratmetern sowie 84 Parkplätze geplant. Nachdem sich die Bezirkspolitiker monatelang weigerten, gab jetzt die SPD ihren Widerstand auf.

Foto: dpa
Knapp 800 Quadratmeter Verkaufsfläche und 84 Parkplätze will Aldi in Neuengamme bauen.
Das Pingpong-Spiel um die Ansiedlung eines Aldi-Marktes am Neuengammer
Hausdeich 207 ist beendet. Nachdem die Mitglieder des Unterausschusses für
Bauangelegenheiten dem Vorhaben zweimal die Zustimmung verweigerten und sich
diese Haltung ein drittes und viertes Mal in den Bezirksversammlungen im
Januar und Februar wiederholte, gab die SPD in der jüngsten
Bezirksversammlung grünes Licht für das Projekt. Da sie über die Mehrheit
verfügt, war die Sache damit besiegelt.
Aus Überzeugung hoben sicherlich nicht alle Sozialdemokraten die Hand –
zumindest nicht die Genossen aus den Vier- und Marschlanden. Denn die
Bedenken gegenüber einer Aldi-Ansiedlung im Hinblick auf das
Einzelhandelskonzept für Bergedorf und die verkehrliche Situation, die
übrigens auch die anderen Parteien teilten, waren nicht aus der Welt. Das
verkehrsrechtliche Gutachten, das der Bauantragssteller vorlegte, datiert
nach wie vor aus dem Jahr 2008. Dies erscheint dem Bezirksamt aber
hinnehmbar, da größere Neubaugebiete im Einzugsbereich der relevanten
Straßen nicht entstanden seien.
In puncto „Befürchtungen schädlicher Auswirkungen auf zentrale
Versorgungsbereiche“ gab eine gutachterliche Untersuchung der CIMA, die auch
das Einzelhandels- und Zentrenkonzept für den Bezirk Bergedorf erstellt
hatte, Entwarnung. Bleibt noch zu erwähnen, dass sich in genau diesem
CIMA-Konzept der „Zentrale Versorgungsbereich Neuengamme“ auf die
Grundstücke von Vierländer Markt und Vierländer Volksbank beschränkt. Das
Einzelhandelskonzept veranschauliche einen planerischen Willen, „stellt aber
keine einklagbare Rechtsgrundlage dar“, sagt Bezirksamtsleiter Arne
Dornquast auf Nachfrage.
So musste die SPD schließlich zustimmen, auch wenn es vielen
Fraktionsmitgliedern widerstrebte. Die Rechnung mit der Senatsentscheidung
ging nicht auf, denn die Senatskommission gab den Ball zurück. Was übrig
blieb, war ein Verstoß gegen geltendes Recht. Denn auf die Baugenehmigung
besteht ein Rechtsanspruch nach Paragraf 34 Baugesetzbuch. Entsprechend wird
der Lebensmittel-Discounter nun seine Genehmigung erhalten.

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