Süderquerweg
Das Parken neben der Linie ist erlaubt
Montag, 5. März 2012 19:40
- Von Wiebke Schwirten
Kirchwerder. Nach dem schweren Unfall auf dem Süderquerweg am Wochenende ist bei unseren Lesern eine Diskussion über die Parksituation entbrannt. Unsere Nachfrage hat ergeben: Das Parken auf der Fahrbahn links neben der durchgezogenen weißen Linie ist erlaubt.

Foto: Schwirten
Alles korrekt: Radler auf dem Geh-Radweg, daneben ein parkendes Fahrzeug, das gerade von einem Auto passiert wird. Der Pkw parkt ebenso korrekt auf der Straße am Gehweg wie der Lkw am Hochbord auf der anderen Fahrbahn.
Etwa sieben Kilometer ist er lang, der Süderquerweg zwischen Durchdeich und
Zollenspieker Hauptdeich. Sieben Kilometer, die für Diskussionen sorgen.
Besonders im Visier: Das Parken auf der Straße links neben der
durchgezogenen weißen Linie.
Anwohner hatten immer wieder beobachtet, dass Autofahrer auf dem Süderquerweg
Richtung Zollenspieker den Geh- und Radweg als Ausweichfläche nutzen.
Entgegenkommenden Autos wird so ein flüssiges Überholmanöver ermöglicht,
ohne selbst anhalten zu müssen – auf Kosten der Sicherheit für Fußgänger und
Radfahrer. Wirkungsvolles Gegenmittel: Autos, die auf der Fahrbahn an der
durchgezogenen Linie parken. Doch ist das auch erlaubt?
Kontrovers diskutiert wird diese Frage besonders nach dem jüngsten Unfall auf
dem Süderquerweg. Ein Autofahrer (20) hatte am Sonnabend, wie berichtet, bei
einem Überholmanöver einen am Fahrbahnrand parkenden Wagen übersehen, war
ihm über den kombinierten Geh- und Radweg ausgewichen und schließlich im
Graben gelandet. Er und seine Beifahrerin (14) wurden verletzt.
Die Nachfrage beim Polizeikommissariat 43 ergab: Das Parken auf der Fahrbahn
links neben der durchgezogenen weißen Linie ist erlaubt. Das bestätigt auch
die oberste Landesverkehrsbehörde. Frank Pohlmeyer, erster
Polizeihauptkommissar in der Behörde für Inneres und Sport, sagt klar: „Dort
darf geparkt werden.“ Ob ein Hochbord (wie auf der anderen Seite) oder eine
durchgezogene Linie: Damit werde die Trennung von Fahrbahn und Gehweg
angezeigt. Und auf der Straße neben einem Gehweg darf nach der
Straßenverkehrsordnung (StVO, Paragraf 12) geparkt werden, wenn nicht
besondere Schilder dies verbieten.
Verfechter des Parkverbots beziehen sich ebenfalls auf die StVO in der
Novellierung von 2009 und Erläuterungen zum Zeichen 295
(Fahrstreifenbegrenzung und Fahrbahnbegrenzung). Danach sei das Parken links
neben einer durchgezogenen Linie untersagt, wenn sich rechts davon ein
Seitenstreifen oder Sonderweg befinde. Dies sei rein formaljuristisch
betrachtet richtig, sagt Pohlmeyer, treffe aber im konkreten Fall nicht zu.
Denn mit Seitenstreifen und Sonderweg seien keine Gehwege gemeint, sondern
besondere Spuren wie für Busse, Taxis oder Traktoren. Am Rande erwähnt: Die
Novellierung ist offiziell noch gar nicht in Kraft, da vom Verkehrsminister
wieder kassiert.
Und so sind auch die Verwarnzettel korrekt, die André Suhr, Polizeiposten
Kirchwerder-Warwisch, jenen unter die Scheibenwischer klemmt, die am
Süderquerweg nicht neben, sondern auf dem Gehweg parken: „Das Parken auf dem
Gehweg ist verboten“, heißt es da und „Das Parken auf der Fahrbahn (links
der weißen Linie) ist an dieser Stelle erlaubt.“

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Nico G. meint:
Hmm warum eigentlich?
Naja, der Vorteil ist das nun eine bessere Messstrecke frei geworden ist.
MFG Nico G.
SQ-Anwohner meint:
Am meisten beschweren sich womöglich die Pendler aus Richtung Karkenland oder die, die vom Deich an der Johannsenstegel auf den SQ wechseln. Tip: Einfach auf dem Hauptdeich bleiben.
Es sollte den Rasern so schwer wie möglich gemacht werden.
Pingu meint:
Dass im Sommer (und für gewöhnlich nur am sonnigen WE) in einigen Ecken Ausflüglersausnahmezustand herrscht sorgt für Chaos, davon leben auch viele hier. Und sicher bedaure ich jeden verunfallten Fahrer; ob zu schnell oder nicht, man muss aber jederzeit mit Hindernissen rechnen und reagieren können.
Wenn durch das viele Ausweichen von geparkten Autos die eiligen Fahrer der Spaß vermiest wird, hab ich übrigens keine Probleme mit.