Straßenglätte
Betrunkener Fahrer (29) steuert Opel gegen Baum
Sonntag, 29. Januar 2012 18:25
Neuengamme. Ein betrunkener Autofahrer hat in der Nacht zum Sonntag auf dem Kiebitzdeich die Kontrolle über seinen Opel verloren. Das Auto kam von der Straße ab und krachte gegen einen Baum. Verletzt wurde niemand. Die Feuerwehr verhinderte, dass der Unfallwagen in den nahen Teich rutschte.
Das war knapp: Fast wäre der Opel Astra Kombi, der ohnehin schon diverse Beulen abbekommen hatte, auch noch in einen Teich gerutscht. Der Opel war am frühen Sonntagmorgen, 0.45 Uhr, auf dem Kiebitzdeich in Richtung Elbe unterwegs. Vermutlich wegen Straßenglätte, vielleicht aber auch, weil der 29-jährige Fahrer alkoholisiert war, kam das Auto nach links von der Fahrbahn ab. Der Opel touchierte in Höhe Haus Nummer 243 erst einen Leitpfosten, dann einen Findling, stieß schließlich auf der schrägen Böschung gegen einen Baum und drohte, in den Teich zu rutschen.
Die Männer der Freiwilligen Feuerwehr Altengamme rückten mit allen Fahrzeugen an, die Polizei sperrte den Kiebitzdeich. Die Retter sicherten das Fahrzeug mit Bandschlingen, zogen es danach mit einer Seilwinde auf die Straße. Ein Abschleppunternehmen holte es von dort ab. Bei dem Fahrer wurde ein Atemalkoholwert von 1,84 Promille festgestellt.
Von dem Rauschmittel hatte sich auch ein Radfahrer eine gehörige Portion genehmigt, auf den die Streifenwagenbesatzung auf dem Rückweg vom Kiebitzdeich zur Bergedorfer Wache stieß. Den Beamten war der Zick-Zack-Kurs des 37-jährigen Radfahrers aufgefallen, der um 2.40 Uhr auf dem Curslacker Deich unterwegs war. Sie ließen ihn pusten und stellten einen Atemalkoholwert von 1,9 Promille fest. Gegen die anschließende Blutprobe auf der Wache leistete der Mann zunächst Widerstand. Sollte der Alkoholwert im Blut über 1,6 Promille liegen, muss der Radfahrer seinen Führerschein abgeben.




Abo
Printarchiv
Leserbrief
Kontakt
Gastro-Tipps
Preisvergleich
Leserreisen
Versicherungscheck
Energievergleich
Immobiliensuche











Erwin Meier vom Deich meint:
In Deutschland MUSS man wirklich durch Entzug des Führerscheins beim Besoffenradfahren geschützt werden. Das ist gut so, wo kämen wir den hin, wenn das jeder so macht!!!
Ihr habt sie doch nicht alle!
Verhältnismäßigkeit der Mittel!
Götze meint: