Sportgericht
Im Paragraphen-Dschungel verirrt
Donnerstag, 26. August 2010 17:45
- Von Volker Gast
Oststeinbek. Der Fußball-Oberligist Oststeinbeker SV ist endgültig aus dem Oddset-Pokal ausgeschieden.

Foto: dpa/osv
Schon gegen den SC Schwarzenbek war der OSV gescheitet. Die zweite Niederlage folgte auf dem Fuße: Das Sportgericht schmetterte die Klage der Oststeinbeker ab.
Bergedorfer Zeitung Online
HFV-Sprecher: „Klage ungültig"
Nach Darstellung von HFV-Sprecher Carsten Byernetzki sei ein Einspruch rechtlich auch gar nicht mehr möglich. „Die Klage ist als unzulässig abgewiesen worden, weil sie von Holger Rochow unterschrieben war, der nicht zum Geschäftsführenden Vorstand des Oststeinbeker SV gehört“, erläuterte er. Auf diesen Umstand hatten Vertreter des SC Schwarzenbek bei der Verhandlung hingewiesen.
Rochow, der zum erweiterten Vorstand des OSV gehört, stellt den Sachverhalt anders dar. „Die Satzung des Vereins besagt, dass der Geschäftsführende Vorstand berechtigt ist, andere Vorstands-Mitglieder hinzuzuziehen. Ich bin bevollmächtigt und vertrete den Oststeinbeker SV schon seit Jahren in allen juristischen Angelegenheiten.“ Das Problem habe auf einer ganz anderen Ebene gelegen. Rochow: „Man hat uns Recht gegeben, dass durch die kurzfristige Vorverlegung des Spiels ein Verstoß gegen die Durchführungsbestimmungen des Verbandes und gegen die Spielordnung vorlag. Allerdings existiert beim HFV keine Rechtsfolge für einen solchen Fall. Daher musste auf Treu und Glauben abgewogen werden. In der Gesamtschau unter Berücksichtigung unserer Nachteile wurde dann gegen eine Neuansetzung der Partie entschieden.“
OSV mit seinen Argumenten abgeblitzt
Konkret teilte das Sportgericht nicht die Auffassung des OSV, dem Verein habe die Zeit gefehlt, auf die Verlegung zu reagieren, da Trainer Stefan Kohfahl bereits zwei Tage zuvor davon erfahren habe. Bedeutsam sei auch gewesen, dass der OSV durch Betreuer Michael Baass vor dem Anpfiff um eine viertelstündige Verschiebung gebeten und diese vom Schiedsrichter auch bewilligt bekommen habe. Dies wurde als Einverständnis mit den Spielbedingungen gewertet. „Außerdem wurde uns deutlich gemacht, dass von einem Oberligisten eine gewisse Professionalität und Flexibilität erwartet wird“, schildert Rochow., „das Problem ist durch dieses Urteil aber nicht gelöst.“ Da wären nun die Vereine am Zug, betont Byernetzki: „Die müssen auf den Aussprache-Abenden aktiv werden, wenn sie eine andere Regelung wollen.“
Am Sonnabend muss der OSV nun beim Meiendorfer SV antreten (13 Uhr, Meiendorfer Straße). Dabei kommt mit Christian Gruhnke bereits der dritte Torwart in dieser Saison zum Einsatz.
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