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Umzug mit der Arge

Wollen Empfänger des Arbeitslosengeldes II umziehen, um ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern, müssen sie den Umzug bei ihrer Geschäftsstelle der Agentur für Arbeit beantragen. Stimmt die Arge zu, übernimmt sie die Umzugskosten. Mit der Zustimmung können die Hartz-IV-Empfänger bei ihrer zukünftigen Arge ein Darlehen für die Mietkaution beantragen. Der Antrag muss vor Abschluss des Mietvertrages gestellt werden. Er kann laut Sozialgesetzbuch II (SGB II) jedoch nur angenommen werden, wenn der Arge-Kunde in eine „angemessene“ Wohnung zieht. Angemessen heißt – jeweils für drei Personen – für das Amt Trittau beispielsweise 533 Euro, in Reinbek 556 Euro Kaltmiete inklusive Nebenkosten zuzüglich Heizung. Die Heizkosten dürfen 90 Euro nicht überschreiten. Zudem darf die Wohnung nicht größer als 75 Quadratmeter sein.

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