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Wer will das Tempolimit und warum?

Lauenburg. "Nun ist die Katze aus dem Sack", heißt es aus den Reihen des Bürgeraktionsbündnisses "Lauenburg reicht's!" (BAB). Gemeint ist die Frage, wer die Lärmschutzmessungen auf der B 5 in Auftrag gab und warum dann nicht ebenfalls für die ebenso belastete Hafenstraße.
BAB-Sprecherin Ulrike Köller vermutet in der daraus resultierenden Tempo-30-Beschränkung eine Alibi-Aktion, um der Bürger-Forderung nicht entsprechen zu müssen. Das BAB will nach wie vor die B 5 zwischen Lauenburg und Geesthacht für Laster über 7,5 Tonnen sperren lassen, wenn diese als Mautflüchtlinge über Lauenburgs Straßen donnern.
Nachdem Bauamtsleiter Reinhard Nieberg erklärt hatte, dass nicht die Stadt diese schalltechnischen Berechnungen beauftragt hatte, sondern der Landesbetrieb Straßenbau, liegt dem Bürgerbündnis nun eine Kopie der "Schalltechnischen Berechnungen für eine beantragte Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h auf 30 km/h auf der B 5 in der Ortsdurchfahrt Lauenburg" vor. Erstaunlich: Aus den Unterlagen geht hervor, der Antrag wurde am 26. April durch die Stadt eingereicht.
"Wir haben nicht den Antrag auf eine Lärmmessung gestellt, sondern auf die Geschwindigkeitsbegrenzung in diesem Bereich", stellt Nieberg auf Anfrage unserer Zeitung klar. Hintergrund sei die Gefährdungssituation der Fußgänger und Radfahrer an dieser Straße. "An der B 5 gibt es eine viel engere Bebauung und gefährlichere Fußgängerbereiche als an der Hafenstraße", so der Amtsleiter. Dass der Landesbetrieb als Entscheidungsgrundlage eine Lärmschutzmessung anordnete, läge einzig und allein in dessen Ermessen.
Auch der Vermutung, die Stadt hätte mit dem Antrag die politischen Gremien ausgehebelt, widerspricht Nieberg: "Der Bürgermeister hat auf der Stadtvertretersitzung im April darüber berichtet." Was nun die Wirksamkeit der Geschwindigkeitsbegrenzung in Bezug auf die Verkehrsbelastung durch den Schwerlastverkehr bedeutet, sei für ihn klar: "Das kann nicht der Weisheit letzter Schluss sein."

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© Bergedorfer Zeitung 2008