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http://www.bergedorfer-zeitung.de/printarchiv/bergedorf/article62759/Nur_zuegige_Reparatur_verhindert_Schlimmeres.html
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"Nur zügige Reparatur verhindert Schlimmeres"

Betr.. "Winter erzwingt Notfallplan für marode Straßen", Bergedorf-Seite vom 17. 2. 2010
In diesem Artkel wird über die frostgeschädigten Straßen berichtet und dass die zuständigen Stellen über die weitere Vorgehensweise beraten. In diesen Zeitpunkt des Artikels fällt auch die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h im Bereich der Rothenhauschaussee zwischen Landesgrenze und Autobahnanschlussstelle Curslack. Hier hat man versucht, eine Gefahr (Unfälle durch Schlaglöcher) zu vrhindern und hat eine neue Gefahr (durch teilweise riskante Überholmanöver) geschaffen.
Ich gehöre hier zu den wenigen, die sich an die verordnete Geschwindigkeitsbegrenzung halten. Andere Verkehrsteilnehmer reagieren mit Unverständnis. Hier prallen zwei unterschiedliche Sichtweisen aufeinander. Einerseits die Fürsorgeverpflichtung des Staates. Er muss vermeiden, dass Schäden an Fahrzeugen und Personen entstehen, und mindert daher die zulässige Höchstgeschwindigkeit. Auf der anderen Seite findet sich das mobile Spiegelbild der Gesellschaft. Einer Gesellschaft, die einerseits nach allumfassender Absicherung schreit und andererseits die Regeln Miteinander mit Füßen tritt. Auch diese Gesichtspunkte sollte die Bezirksverwaltung berücksichtigen, wenn es um die Beratung hinsichtlich der Straßenschäden geht. Nur eine zügige Reparatur kann hier Schlimmeres verhindern.
Olaf Wulf
21039 Börnsen

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