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Telefonwerbung

Seit dem 4. August 2009 können Verstöße gegen das Verbot der unerlaubten Telefonwerbung mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Ein Werbeanruf ist nur zulässig, wenn der Angerufene vorher ausdrücklich erklärt hat, Werbeanrufe erhalten zu wollen. Bei Verstößen droht eine Geldbuße bis zu 10.000 Euro.
Verbraucher, die nicht ordnungsgemäß über ihr Widerrufsrecht belehrt worden sind, können alle telefonisch oder im Internet geschlossenen Verträge über Dienstleistungen noch bis zur vollständigen Bezahlung widerrufen.eb
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