Stadt mahnt Bürger
Zahlungsmoral wird immer schlechter
Freitag, 3. September 2010 18:39
- Von Annett Habermann
Glinde. Bürger und Gewerbetreibende stehen bei der Stadt mit nicht gezahlten Steuern, Gebühren und anderen Geldbeträgen in der Kreide. Die Rückstände sind nicht immens, sagt Stadtkämmerer Norbert Grunert. „Aber die Zahlungsmoral ist schlechter geworden.

Foto: Stefan Schiwotz
Egal ob Gewerbesteuer oder Gebühren für die Kinderbetreuung – die Stadtverwaltung muss großen Aufwand betreiben, um das Geld in die Stadtkasse zu bekommen.
Wir müssen mehr Aufwand betreiben, um an das Geld zu kommen. Schließlich müssen wir das Geld ja in die Stadtkasse kriegen.“
Den größten Teil der offenen Forderungen macht die Gewerbesteuer aus. Bis Mitte August standen hier noch 120.000 Euro aus – inklusive Forderungen aus dem vergangenen Jahr. Bei der Grundsteuer sind derzeit noch 3800 Euro offen, bei Kita-Gebühren sind es 1400 Euro.
Steuern werden in der Regel vier Mal jährlich eingetrieben, Posten wie Kita-Gebühren monatlich, Standgebühren für den Wochenmarkt oder für Veranstaltungen werden sofort kassiert.
Offene Forderungen treibt die Stadt mit nur einer einzigen Mahnung ein. Die flattert etwa eine Woche nach Zahlungsfälligkeit ins Haus. Ein weiteres Mal wird nicht gemahnt. „Wenn jemand nicht zahlen will, dann zahlt er nicht. Da ist es egal, ob man eine oder mehrere Mahnungen schickt“, so Grunert. „Die meisten Leute zahlen aber nach der ersten.“
Nach der ersten Mahnung kommt der Gerichtsvollzieher
Wird die Mahnung ignoriert, steht zwei Wochen später der Vollstreckungsbeamte vor der Tür. Weitere Möglichkeiten, die die Stadt im Falle der Nichtzahlung hat, sind Konto- oder Gehaltspfändung. Hier komme es öfter vor, dass Konten nicht gedeckt sind, so Grunert. „Die Höhe der Mahnkosten richtet sich nach der Höhe der Forderungen“, sagt Wiebke Preußner, Leiterin der Stadtkasse. Sie reicht von vier Euro, wenn der ausstehende Betrag 100 Euro beträgt, bis zu 30 Euro bei einem Rückstand von 2500 Euro.
Allerdings gibt es auch Forderungen, die nicht eintreibbar sind. Von den offenen Gewerbesteuern über 120.000 Euro stecken allein 40.000 Euro in Insolvenzverfahren. „In diesen Fällen können wir nur abwarten“, so Grunert. Die Forderung bleibt jedoch bestehen. Wird das Insolvenzverfahren eingestellt, erhält die Stadt höchstens eine Quote, die per Gerichtsbeschluss festgesetzt wird.
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