Internetkauf
Abgezockt mit wenigen Klicks
Dienstag, 3. August 2010 20:07
- Von Undine Brandt
Glinde. Ein letzter Klick und die Kamera gehört Peter Müller*. Ein Onlinehändler in Großbritannien verkauft ihm das Gerät 90 Euro preiswerter als der Anbieter vor Ort. Doch leider kommt die Kamera bei Müller nie an. Denn die Firma existiert nicht, die professionell aufgemachte Internetseite ist gefälscht – und das Geld weg.

Foto: Stefan Schiwotz
Immer mehr Internetnutzer zeigen bei der Polizei an, dass sie im Netz betrogen worden sind.
„Solche Fälle landen häufig bei uns“, sagt Andrea Sack, Leiterin des Europäischen Verbraucherzentrums in Kiel. Doch viel mehr als die geprellten Kunden zur Polizei zu schicken, könne sie nicht tun.
Der Onlinehandel floriert wie nie zuvor: In 2009 wurden laut Bundesverband des Deutschen Versandhandels 21,7 Milliarden Euro im Internet ausgegeben. In diesem Jahr rechnet der Verband mit einem weiteren Plus von 2,7 Prozent. Gleichzeitig steigt die Zahl der Betrugsfälle im Internet dramatisch – laut Kriminalitätsstatistik von 2009 um 38,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr
Allein in Schleswig-Holstein wurden 2212 Anzeigen wegen Warenbetrugs aufgegeben. „Das sind aber nur die Fälle, bei denen die Täter in Schleswig-Holstein sitzen“, sagt Joachim Böhm, Kripo-Chef in Reinbek. Aufgenommen wurden aber viel mehr. Wenn sich bei den Ermittlungen herausstellt, dass der Tatort in Bayern ist, wird der Fall an die Kollegen im Süden abgegeben.
Oft ist es Unterhaltungselektronik wie iPods oder Digitalkameras, auf die die Käufer vergeblich warten. Bei der Kripo in Reinbek gingen aber auch schon Anzeigen wegen nicht versandter Bücher im Wert von einem Euro oder einem Landwirtschaftsgerät von mehreren tausend Euro ein. Im letzteren Fall ging der Geprellte allerdings leer aus. Er hatte den Kaufpreis über „Western Union“ ins Ausland überwiesen. Vor diesem Geldtransfer mit Codes warnt Verbraucherschützerin Sack – da muss der Empfänger nämlich keinen Namen preisgeben.
„Doch selbst wenn es Personendaten gibt, müssen die nicht korrekt sein“, weiß Böhm. So sind die beispielsweise auf der Versteigerungsplattform ebay nicht amtlich überprüft. Den wahren Namen herauszufinden, sei kaum noch möglich, seit das Bundesverfassungsgericht im Frühjahr das Datenvorrats-Speichergesetz gekippt hat.
Darum ist jetzt besondere Vorsicht beim Onlineshopping geboten. „Käufer sollten auf ein Impressum achten und bei extremen Schnäppchen aufhorchen. Damit sollen meist nur Gutgläubige geködert werden“, warnt Sack.
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