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Beerdigung wird zum Kostenrisiko

Glinde. Wer die Musik bestellt, muss sie bezahlen. Diese Regel gilt bis zum Ende – auch für den Tod. Immer öfter drücken sich aber Menschen davor, die Trauermusik samt Bestattung ihrer verstorbenen Angehörigen in Auftrag zu geben, weil sie sie nicht bezahlen wollen.
Bestattung - Sargträger
Foto: dpa
Ein Sarg wird zu Grabe getragen. Nicht alle Hinterbliebene wollen oder können solche Bestattungen bezahlen.
Solche Fälle landen auf dem Tisch von Anke Wauker, Mitarbeiterin im Ordnungsamt. Ihre Aufgabe ist es, zuerst Verwandte ausfindig zu machen und sie über die Pflicht, die Bestattungskosten zu übernehmen, aufzuklären. „Ehemänner und -frauen zahlen für ihre Partner, Kinder für ihre Eltern, Eltern für Kinder, der Bruder für die Schwester, die Enkelin für ihre Oma“, sagt Wauker. Nur in manchen Fällen wird eine Ausnahme gemacht: „Wenn ein Vater nie für seine Kinder Unterhalt gezahlt hat, kann man nicht verlangen, dass sie nun seine Beerdigung übernehmen.“ Wenn aber Brüder seit 30 Jahren nicht miteinander geredet haben, sei das kein Grund, dass der Steuerzahler einspringt.
Das tut er nämlich, wenn sich auf die Schnelle niemand findet, der sich für den Toten zuständig fühlt und ist. Nach neun Tagen muss die Leiche laut Gesetz beerdigt sein.
Sind die Verwandten gefunden, sind sie meistens einsichtig und erteilen den Auftrag, wenn sie erfahren, dass das Sozialamt die Kosten bei Bedürftigkeit übernimmt. Unabhängig davon bleibt jährlich ein Betrag von rund 8000 Euro offen, für den die Stadt aufkommen muss.
Über die Ursachen der schlechten Zahlungsmoral kann Wauker nur mutmaßen: „Das kann an der allgemeinen Veränderung der Gesellschaft liegen oder an der Streichung des Sterbegeldes der Krankenkassen.“ Ein Grund könne auch sein, dass nun die Kommune für die Bestattungskosten aufkommen muss, in der der Tote zuvor gelebt hat, nicht mehr die, in der er verstorben ist. „Diese Regelung hat den Haushalt von Städten mit Krankenhäusern entlastet“, weiß Wauker.
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