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Firmen der Region arglistig getäuscht

Geesthacht/Lübeck. Grau, sachlich, viel Kleingedrucktes: Das Schreiben, das bei zahlreichen Gewerbetreibenden in der Region dieser Tage im Briefkasten landet, wirkt wie ein offizieller Brief vom Amt. Eindringlich werden die Unternehmer aufgefordert, ihre Firmendaten für eine Gewerbeauskunft-Zentrale zu ergänzen und mit Unterschrift sowie Stempel zu versehen.
Erst auf den zweiten Blick ins Kleingedruckte wird deutlich, dass Unternehmer mit ihrer Unterschrift einen Eintrag im kostenpflichtigen Internet-Verzeichnis Gewerbeauskunft-Zentrale buchen.
Foto: Thomas Schütt
Erst auf den zweiten Blick ins Kleingedruckte wird deutlich, dass Unternehmer mit ihrer Unterschrift einen Eintrag im kostenpflichtigen Internet-Verzeichnis Gewerbeauskunft-Zentrale buchen.
Dass die Firmen damit für zwei Jahre einen Eintrag auf einer wenig bekannten Homepage bestellen, der sie insgesamt mindestens 1138 Euro kostet, wird erst beim ganz genauen Lesen im Kleingedruckten deutlich.
„Das ist ziemlich dreist, denn der Brief wirkt genau wie ein Behördenschreiben. Eventuelle Kosten werden nur versteckt erwähnt“, sagt Karsten Schamper, Inhaber von Digitaldruck Schamper. Im Stress des Büroalltags faxte er das Schreiben zurück, er vermutete ein kostenloses Gewerberegister hinter dem Schreiben. Doch seitdem werde er mit Mahnungen bombardiert – wie mindestens fünf weitere Firmen in Geesthacht.
Die Masche ist nicht neu, doch das Anschreiben der „Gewerbeauskunft-Zentrale“ wirkt so professionell, dass immer wieder Firmen- und Bürochefs darauf hereinfallen und unterschreiben, obwohl sie keinen teuren Eintrag wünschen. „Es geht hier nur darum, unvorsichtige Leute um ihr Geld zu bringen, in diesem Fall um 1138 Euro“, sagt Versicherungskaufmann Michael Breitkopf aus Börnsen, der den Brief ebenfalls erhielt und die Abzocke durchschaute. Was ihn verwundert: Die Firma ließ nicht locker, zwei Wochen später erhielt Breitkopf eine Erinnerung.
Karsten Schamper hat den Fall nun seiner Anwältin übergeben. Auch wenn bei der Masche kein offensichtlicher Betrug vorliegt, sondern auf die Unvorsichtigkeit spekuliert wird: Der Gewerbetreibende könnte nach Ansicht der Industrie- und Handelskammer zu Lübeck (IHK) durchaus Recht bekommen. „Einen unterschriebenen Vertrag können Gewerbetreibende schriftlich wegen arglistiger Täuschung anfechten und vorsorglich kündigen“, sagt Joseph Scharfenberger, Leiter Recht und Fair Play bei der IHK. Da solche Briefe in letzter Zeit öfter aufgetaucht sind, warnt er zur Vorsicht: „Alle Unternehmer sind aufgerufen, ihre Mitarbeiter zu informieren und nur ausgewählten Personen Unterschriftsbefugnis für Verträge zu übertragen.“
Übigens: Bei Wahl einer angegebenen Telefonnummer meldet sich niemand.
2 Kommentare
tutnixzursache meint:
Diese Firmen sind nicht nur per Email auf der Suche!
Wir haben auch so ein Schreiben bekommen, es läuft nun ebenfalls per Anwalt, da wenn man nicht reagiert,gleich eine Inkassofirma mit beteiligt ist, schaut man bei google nach,findet man eine lange Liste der Betrugsfälle!
Auch die Namen der Inkassofirmen!
skanekai meint:
Diese Masche läuft gerade auch in anderen Bundesländern. Wenn die zuständigen IHK's von diesem Vorgang wusste, stellt sich die Frage warum sie ihre zwangsverpflichtete Mitglieder nicht im Vorfeld informiert und warnt. Aber im Nachhinein mit klugen Sprüchen kommen.
In diesem Sinne, vielen Dank für Nichts liebe IHK.

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