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Kommt bald die Pflichtfeuerwehr?

Geesthacht. Kommt der Zwang zum Löschen auch ins Lauenburgische? In List auf Sylt gibt es seit 2005 eine Pflichtfeuerwehr, weil sich auf der Promiinsel nicht mehr genug Freiwillige zum Dienst gemeldet hatten. In Burg (Dithmarschen) mussten 2009 die Männer zwangsverpflichtet werden, weil es nach Streitereien innerhalb der Feuerwehr einen Massenaustritt gab und der Brandschutz im Ort mit den verbliebenen Kräften nicht mehr gewährleistet war.
Männer der Pflichtfeuerwehr in List auf Sylt bei einer Übung: Weil sich auf der Nordseeinsel nicht mehr genug Freiwillige zum Dienst gemeldet haben, wurden die Männer kurzerhand zwangsverpflichtet.
Foto: Timo Jann
Männer der Pflichtfeuerwehr in List auf Sylt bei einer Übung: Weil sich auf der Nordseeinsel nicht mehr genug Freiwillige zum Dienst gemeldet haben, wurden die Männer kurzerhand zwangsverpflichtet.
„Es wird nicht laut darüber gesprochen“, weiß Kreiswehrführer Hugo Heitmann aus Geesthacht. Für möglich hält er die Gründung von Pflichtfeuerwehren dennoch. In den Dörfern reicht das Personal oft nicht, um die durch den Organisationserlass des Innenministeriums geregelten Aufgaben wahrzunehmen. Darin ist festgeschrieben, was an Technik vorgehalten werden muss, entsprechend muss die Personalstärke sein. Vor allem tagsüber gibt es Probleme, weil viele Männer in Städten arbeiten.
Zur Pflichtfeuerwehr können laut Brandschutzgesetz Männer im Alter von 18 bis 50 Jahren einer Kommune herangezogen werden – ähnlich wie bei einer Einberufung zur Bundeswehr. Frauen müssen nicht in der Pflichtfeuerwehr dienen. Die zwangsverpflichteten Feuerwehrleute erhalten eine Ausbildung und müssen dann sechs Jahre lang den Dienst an der Allgemeinheit leisten.
„Eine Pflichtfeuerwehr ist eine böse Sache. Die einen gehen hin, weil sie Spaß haben und kriegen keinen Cent für ihren Einsatz. Die anderen werden verpflichtet, kommen widerwillig und kriegen eine Aufwandsentschädigung“, erklärt Heitmann die Krux. Fraglich ist zudem, ob in den Gemeinden ausreichend Männer für die Verpflichtung zum Dienst am Strahlrohr gefunden werden können.
43 Aktive sind nach der „Gliederung und Ausrüstung der Feuerwehren“ für die Gemeinde List auf Sylt gefordert. „Bei 1600 Einwohnern sollte man meinen, das aufbieten zu können“, sagt Nordfrieslands Kreiswehrführer Christian Albertsen. Doch weit gefehlt. „Manchmal denke ich, List ist ein Ort der Kranken und Verhinderten“, sagt Andreas Fließ, der Chef der Pflichtfeuerwehr. Denn nur ärztliche Atteste sind ein Mittel, sich vor dem Dienst im Namen der Gemeinschaft drücken zu können.
Ein Thema, das im Kreis Herzogtum Lauenburg gerade in Schmilau bei Mölln akut ist. „Wir haben Probleme mit der Einsatzfähigkeit“, räumt Wehrführer Benedikt Kindermann ein. „Wir wollen jetzt Einwohner, die für den Dienst in der Feuerwehr in Frage kommen, direkt ansprechen und versuchen, sie für das Ehrenamt zu begeistern“, sagt der stellvertretende Bürgermeister Torsten Wendland. Hilft das nicht, könnte eine Pflichtfeuerwehr das letzte Mittel sein. „Für eine Dorfgemeinschaft ist so ein Zwang aber sicher nicht gut“, sagt Wendland.
Im Kreis Stormarn ist Kreiswehrführer Gerd Riemann noch relativ entspannt. „Von einer Pflichtfeuerwehr sind wir noch ein ganzes Stück entfernt“, sagt er. Allerdings: In einem Dorf bei Bad Oldesloe und in einer Ahrensburger Ortswehr müsse man sich anstrengen, eine schwierige Phase zu meistern. In Reinbek muss dagegen die technische Ausstattung in den Ortswehren nach Hinweisen aus den Aufsichtsbehörden angepasst werden, so Riemann. „Aber das läuft“, ist er zufrieden.
1 Kommentar
Ich Ich meint:
Zitat: "Frauen müssen nicht in der Pflichtfeuerwehr dienen."

Antwort:
Feuerwehrdienstpflicht nur für Männer verfassungswidrig!

Eine Feuerwehrdienstpflicht nur für Männer verstößt mit Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Januar 1995 (Az.: BvR 403 u. 569/94) gegen das Diskrimierungsverbot nach Art. 3 Abs. 3 des GG.

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