Internetbetrug
Experten raten: Auf keinen Fall bezahlen
Freitag, 4. Juni 2010 18:43
Bergedorf. Wem von einem Online-Anbieter eine Rechnung ins Haus flattert, obwohl er sich nicht erinnern kann, etwas bestellt zu haben, ist höchstwahrscheinlich von Internetbetrügern ins Visier genommen worden .
Im Internet gilt die Faustregel: Im Zweifel nicht zahlen. Geht es mit rechten Dingen zu, ist es faktisch unmöglich, unwissentlich einen rechtsgültigen Vertrag abzuschließen. Auf entstehende Kosten muss durch den jeweiligen Betreiber explizit hingewiesen werden. Seriöse Anbieter informieren ihre Kunden per E-Mail über den Abschluss eines Kaufvertrages. Auch dann hat der Verbraucher das Recht, innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu kündigen.
Gegen Internetbetrüger kann Anzeige erstattet werden
Auch auf die sogenannten Abo-Fallen, bei denen dem Benutzer beim Herunterladen von Software durch die Hintertür Abonnements aufs Auge gedrückt werden, sollte gar nicht reagiert werden. Experten raten: Lassen Sie sich auch durch wiederholte Mahnschreiben und angebliche Inkassogebühren nicht schrecken. Laut Verbraucherzentrale ist das „heiße Luft“. Es empfiehlt sich, zu Beweiszwecken ein Screenshot (Foto) von der jeweiligen Seite zu machen.
Auch kann Strafanzeige erstattet werden. Hier gilt: nicht abwimmeln lassen. Die Polizei ist verpflichtet, die Anzeige wegen versuchten Betruges aufzunehmen. Weiterhin können Betroffene sich direkt an den Anbieter der jeweiligen Software wenden. Dieser wird dann aus urheberrechtlichen Gründen gegen die Betrüger vorgehen. Als dritte Möglichkeit steht Betroffenen frei, ihre Bank über die unseriösen Machenschaften des Internetunternehmens aufzuklären. Es besteht dann auf jeden Fall die Chance, dass die Konten der Firma geschlossen werden.
Weitere Informationen gibt es unter www.computerbetrug.de und auf der Seite der Verbraucherzentrale Hamburg unter der Rubrik Telefon und Internet: www.vzhh.de .

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