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Prüfung zum Sportfischer ist Voraussetzung
Dienstag, 17. März 2009 22:55
Auch im Binnenland regelt das Fischereigesetz ganz klar, wer wann wo was fischen darf. „Man braucht immer die Erlaubnis einer Behörde oder eines Pächters“, erklärt Polizist Uwe Benn. Weil die Wasserqualität der Elbe besser geworden ist, beobachtet Benn eine zunehmende Zahl von Anglern, die nach Zander, Meerforelle, Elbbutt, Aal und Lachs fischen. Maximal drei Ruten dürfen dabei unter Berücksichtigung der jeweiligen Schonzeiten zeitgleich eingesetzt werden. Für zehn Euro gibt es nach einer theoretischen und praktischen Prüfung zum Sportfischer den Fischereischein, der jährlich für zehn Euro durch eingeklebte Fischereierlaubnisscheine ergänzt werden muss.tja

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