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Die Angelscheine fest im Blick

Geesthacht. Einen Strafbefehl über 350 Euro muss Nino B. aus Hamburg zahlen. Der 25-Jährige hatte am Unteren Schleusenkanal geangelt, obwohl er den dafür nötigen Fischerei-Erlaubnisschein nicht hatte.
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Zurzeit holen die Angler vor allem den Stint aus der Elbe.
Foto: Timo Jann
Zurzeit holen die Angler vor allem den Stint aus der Elbe.
Bei einer Polizeikontrolle ging er den Beamten als Fischwilderer ins Netz. B. wurde zum wiederholten Mal beim unberechtigten Angeln erwischt.
"So geht es vielen Anglern“, weiß Uwe Benn von der Geesthachter Polizei. Denn der allgemein als "Angelschein“ bezeichnete Fischereischein, wie er offiziell heißt, reicht alleine nicht. Benn: "Man benötigt für den jeweiligen Streckenabschnitt, in dem man angelt, eine Zulassung. Die ist über den Fischerei-Erlaubnisschein geregelt.“
Im Geesthachter Hafen etwa und am Elbufer zwischen dem Menzer-Werft-Platz und dem Ruderhaus ist das Angeln den Mitgliedern des Geesthachter Angelvereins vorbehalten. Die haben den Abschnitt des Flusses gepachtet und deshalb das exklusive Recht. Doch unterhalb vom Stauwehr oder elbaufwärts bis Lauenburg können Angler mit dem Fischerei-Erlaubnisschein auf Fischfang gehen, den es im Bürgerbüro der Stadtverwaltung für zehn Euro pro Jahr gibt.
Das sei in Hamburg nicht so, versuchte sich Nino B. gestern herauszureden. Weil er gegen den im Januar erteilten Strafbefehl der Staatsanwaltschaft zunächst Einspruch eingelegt hatte, musste sich der Hartz IV-Empfänger vor Gericht verantworten. Nach einem Hinweis und deutlichen Worten von Amtsrichterin Dr. Anne Pfister zog er seinen Einspruch gegen den Strafbefehl zurück. So blieb dem Fischwilderer eine weitere Strafe erspart.
"Ich wusste nicht, dass man da so einen Erlaubnisschein braucht“, hatte Nino B. im Gericht erklärt. Dort hätte ihm bisher immer der Angelschein gereicht. "Das ist von Bundesland zu Bundesland verscheiden“, belehrte die Richterin den 25-Jährigen. Gleiches gilt auch für die Zahl der Haken an einer Angel, weiß Benn. So dürfen Stint-Angler in Schleswig-Holstein maximal zwei Haken an der Angel haben.
Nino B. hat mittlerweile vom Fischen genug. "Ich angle überhaupt nicht mehr“, erklärte er im Gericht. Falls doch, riet ihm die Amtsrichterin, solle er sich unbedingt informieren, bei welcher Behörde oder welchem Pächter er sich die Genehmigung holen muss.

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