Seine Hochwohlgeboren
Geldstrafe für pöbelnden Grafen
Mittwoch, 8. September 2010 17:39
- Von Harry Grunwald
Bergedorf. Der Kaufmann Dr. Gunnar T. wollte seinen Augen und Ohren nicht trauen: In seiner Mailbox und auf seinem Anrufbeantworter fand er wüste Beschimpfungen: „Dreckige Sau“, „Oberfeigling“, „Vollidiot“ und andere, nicht zitierfähige Sprüche. Dazu wurde ihm angedroht, dass man ihn totschlagen werde.

Foto: BZ
Justitia ist blind, urteit unabhängig vom gesellschaftlichen Stand des Angeklagten. Das musste auch „seine Hochwohlgeboren" Matthias Graf von K. spüren.
Die Beleidigungen und Bedrohungen stammten von Bauingenieur Matthias Graf von K. (57). Zwischen ihm und Dr. T. hatte es wegen einer Grundstücksangelegenheit heftigen Streit gegeben. Graf von K. erhielt eine Anzeige wegen Beleidigung und Bedrohung, am Mittwoch wurde vor dem Amtsgericht Bergedorf verhandelt.
Der adelige Name des Angeklagten hatte eine ganze Schar von Pressevertretern in den Zuhörerraum gelockt, und die Journalisten kamen zunächst auch auf ihre Kosten. Mit weitschweifigen Erklärungen beklagte sich Graf von K. – eine gepflegte Erscheinung mit Karo-Sakko und Anzughose – über das Unrecht, das ihm widerfahren sei. Dann versuchte er die Richterin in eine Diskussion über Fragen der Strafprozessordung zu verwickeln. Die aber ließ sich nicht darauf ein, sondern nagelte den Grafen immer wieder auf den Anklagevorwurf fest. „Sie müssen sich zur Sache nicht äußern, wollen Sie jetzt aussagen oder nicht?“, fragte sie schließlich mit deutlicher Schärfe in der Stimme.
Das brachte den Angeklagten auf den Boden der Tatsachen zurück. „Ja, ich habe Mist gebaut und stehe dazu“, sagte er. Dr. T. habe ihn wegen zur Zeit nicht bezahlbarer Schulden aus seinem Haus in Nettelnburg herausklagen wollen, kurz zuvor hätten seine Frau und seine Tochter ihn verlassen, da seien bei ihm alle Sicherungen durchgebrannt. Außerdem habe er zur fraglichen Zeit exzessiv getrunken: „Fünf Flaschen vom besten spanischen Rotwein waren damals meine Tagesration, deshalb kann ich mich auch nur vage an all diese Sachen erinnern“.
Niedrige Tagessätze wegen Hartz IV
Das freimütige Geständnis kam bei der Richterin und der Staatsanwältin gut an, zwei Vorstrafen wegen Beleidigung sahen dagegen nicht so gut aus. Zwischen der früheren Verurteilung und dem jetzt verhandelten Fall lagen gerade einmal zwei Monate. Die Staatsanwältin hielt dem Angeklagten seine schwierige Lebenssituation zugute, andererseits hätten ihn die einschlägigen Vorstrafen wohl kaum beeindruckt. Sie beantragte 80 Tagessätze Geldstrafe wegen Bedrohung und Beleidigung, der Tagessatz sollte wegen des wenig fürstlichen Hartz-IV-Einkommens auf acht Euro festgesetzt werden. Zu diesen 640 Euro wurde Graf von K. auch verurteilt. „Offenbar neigen Sie dazu, Menschen zu beleidigen, das sollten Sie in Zukunft besser lassen“, gab ihm die Richterin mit auf den Weg.
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