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Vater sticht Tochter nieder – zweieinhalb Jahre Haft

Bergedorf. Prozess „Papa, hör auf. Du bringst mich um!“, schrie Jennifer B. (19). Wie von Sinnen stach ihr Vater Jörn B. (38) auf sie ein. Am Montag musste er sich vor Gericht verantworten.
Die Obdachlosenunterkunft am Achterdwars.
Foto: Thomas Schütt
Die Obdachlosenunterkunft am Achterdwars.
Was sich am frühen Sonntagmorgen des 20. Juni im Männerwohnheim am Achterdwars zuträgt, ist nur schwer zu begreifen. Wie rasend sticht Jörg B. (38) mit einem zwölf Zentimeter langen Messer auf seine 19-jährige Tochter Jeniffer ein. Die schreit vor Schmerzen, weint: „Papa, hör auf. Du bringst mich um!“ Sie sackt zusammen. In diesem Moment scheint Jörg B. zu bemerken, was er angerichtet hat. Er alarmiert den Notarzt, die Polizei, presst seine Hände auf die Brust seiner Tochter, um die Blutung zu stillen. Jörg B. wird festgenommen, seine Tochter im Krankenhaus notoperiert. Ihre Leber ist verletzt, ob ihre rechte Niere noch gerettet werden kann, steht bis heute nicht fest. Mindestens fünf Stiche trafen die junge Frau. Gestern musste sich Jörg B. im Sitzungssaal 112 des Amtsgerichts Bergedorf für seine Tat verantworten. Seine Tochter trat als Nebenklägerin auf.
„Sie müssen hier nicht aussagen, wenn sie nicht wollen“, sagt Richter Götz Schwerin. Doch Jeniffer B. will aussagen. Ihr Vater sitzt ihr äußerlich regungslos gegenüber. Sie sehen sich nicht an. Nur manchmal streift der Blick von Jörg B. verstohlen seine Tochter. Dann kauert er sich wieder zusammen. Nicht ein Wort ist bis zum Ende der Verhandlung von ihm zu hören, angeblich kann er sich an nichts erinnern, war betrunken. Rechtsanwalt Ernst-Walter Rösler verliest eine Erklärung. Darin entschuldigt sich B. für seine Tat. „Bei mir hat er sich bis heute nicht entschuldigt. Auch kein Brief kam“, sagt Jeniffer B. Sie wirkt erstaunlich gefasst. Nur bei der Schilderung der grausigen Geschehnisse jenes Morgens schlägt sie die Hände vors Gesicht, weint.
Vater und Tochter hatten sich erst kurz zuvor kennengelernt. Die Eltern hatten sich getrennt, als Jeniffer noch klein war. „Meine Mutter hatte mir verboten, nach ihm zu suchen, weil er sie so oft geschlagen hat“, sagt Jeniffer B. Über ihren Bruder kommt der Kontakt doch zustande. Nach Jeniffers Worten läuft alles gut, auch wenn ihr Vater viel trinkt. Die Schülerin besucht ihn immer am Wochenende. Der Gelegenheitsarbeiter spendiert ihr einen Friseurbesuch. „Er war lieb zu mir“, erinnert sich Jeniffer B. Auf einer Party in besagter Nacht ist auch Egon, ein Kumpel von Jörg B., zu Gast. Es wird getrunken, nur Jenny trinkt nichts. Egon gefällt ihr, sie halten Händchen. Später geht Egon, doch Jörg B. trinkt immer noch. Jeniffer kann nicht schlafen, beschwert sich über die laute Musik und geht zur Tür. Vermutlich denkt Jörg B., dass sie in die Nachbarwohnung zu Egon will. Was ihn dann geritten hat, konnte auch ein Gutachter nicht klären.
„Es war alles falsch“, stammelt B. am Ende der Verhandlung. „Ich will dich nie wieder sehen. Du hast so viel zerstört“, sagt ihm seine Tochter. Richter Schwerin verkündet das Urteil – zweieinhalb Jahre Haft wegen gefährlicher Körperverletzung. Hätte Jörg B. nicht Hilfe gerufen und versucht, die Blutungen zu stillen, wäre er wegen versuchten Totschlags verurteilt worden.
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