Wahlrecht
Kampf um den 31. Sitz geht weiter
Dienstag, 31. August 2010 20:42
- Von Susanne Tamm
Wentorf. „Das, was auf Landesebene gilt, muss eigentlich auch für uns auf kommunaler Ebene gelten“, stellt Hans-Joachim Hass, Vorsitzender der Unabhängigen Wählergemeinschaft Wentorf (UWW) fest. Ihm geht es um den 31. Sitz in der Gemeindevertretung.

Foto: UWW
Hans-Joachim Hass, Vorsitzender der UWW-Fraktion.
Hintergrund: Montagmittag hatte das Landesverfassungsgericht Schleswig entschieden, dass das Wahlgesetz verfassungswidrig ist. Damit bestätigten die sieben Richter eine Klage der Grünen und des Südschleswiger Wählerverbandes (SSW). Die Fraktionen hatten moniert, dass die elf Überhangmandate der CDU, die am 27. September 2009 angefallen waren, nicht alle durch Ausgleichsmandate für die anderen Parteien aufgefangen wurden. Das aber sieht die Verfassung so vor. Das Wahlgesetz jedoch begrenzt die Zahl der Ausgleichsmandate. Dieser Widerspruch ist laut Gericht verfassungswidrig: Die Politiker müssen das Wahlgesetz ändern. In der Konsequenz müssen die Schleswig-Holsteiner jetzt den Landtag bis spätestens zum 30. September 2012 neu wählen. Die umstrittene Sitzverteilung fasste das Gericht allerdings nicht an.
„Diese Situation korrespondiert meiner Ansicht nach eins zu eins mit dem kommunalen Wahlgesetz“, stellt Hass fest. „Ich bin allerdings kein Jurist.“ Deshalb hat er gestern einen Anwalt damit beauftragt, die Erfolgsaussichten dafür zu überprüfen, den Rechtsstreit über das 31. Mandat neu aufzurollen. „Wenn es irgendeine Chance gibt, werden wir das Verfahren neu anschieben“, sagt Hass. „Bei uns vor zweieinhalb Jahren hatte das Gericht leider anders entschieden.“
Auch in Wentorf ist die Zahl der Mandate in der Gemeindevertretung auf 30 begrenzt. Die CDU hält derzeit zehn Sitze, SPD und UWW jeweils sechs, die Grünen fünf und die FDP zwei. Nach Parteistimmen hätten die Christdemokraten sieben Sitze erhalten, durch Direktmandate kamen drei weitere hinzu. Zum Ausgleich bekamen die vier anderen Fraktionen jeweils einen Sitz dazu. Laut UWW hätte die Anzahl der Sitze aber auf 31 erhöht werden müssen, um das prozentuale Wahlergebnis korrekt wiederzugeben. Doch dem widerspricht die Begrenzung laut Wahlgesetz. Sollte der Anwalt Hass’ Auffassung bestätigen, will der Wentorfer die Reinbeker Fraktion Forum 21 kontaktieren, die ähnliche Probleme haben. „Ähnliche Situationen gibt es in ganz Schleswig-Holstein. Möglicherweise müssen auch die Kommunalwahlen vorgezogen werden“, sagt Hass.
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