Bergedorfer Straße
Schlaglochopfer fordert vom Bezirk Schadensersatz
Donnerstag, 11. März 2010 18:58
- Von Thomas Voigt und André Herbst
Bergedorf. Plötzliche Bremsmanöver und Beinahe-Unfälle sind auf einem Teilstück der B5 an der Tagesordnung, eine Häufung von Unfällen hat Bergedorfs Polizei aber bislang nicht festgestellt:

Foto: Thomas Voigt
Die Frostschäden auf der B5 sind bereits geflickt. Dennoch warnen Schilder weiterhin vor Straßenschäden und begrenzen die Höchstgeschwindigkeit im Bereich Boberg auf Tempo 30
Seit an der Bergedorfer Straße zwischen Mümmelmannsberg und Unfallkrankenhaus Boberg Tempo-30-Schilder plus Warnhinweise „Straßenschäden“ aufgestellt wurden, treten immer wieder überraschte Autofahrer auf die Bremse. „Wer dort wirklich 30 fährt, riskiert, dass ihm jemand hinten drauf fährt“, klagt Ramona Schmitt, die auf dem Weg zur Arbeit täglich die B5 passiert.
Die Frostschäden, die den Bezirk veranlasst haben, die Schilder aufzustellen, sind jedoch längst geflickt, die Schlaglöcher mit Kaltasphalt geflickt. „So lange der nicht gänzlich ausgehärtet ist, soll langsam gefahren werden, sonst hält die Reparatur nicht lang“, sagt Bergedorfs Baudezernent Arne Dornquast. Warnhinweise und Tempo-30-Schilder würden dort aber nicht länger stehen bleiben als nötig, „derzeit haben die Mitarbeiter in dem Aufgabenbereich aber reichlich zu tun“.
Einen baldigen Abbau der Schilder hält Bergedorfs Polizei für geboten. „Eine solche Beschränkung auf einer vierspurigen Straße muss im Zweifelsfall auch vor Gericht standhalten“, stellt Hauptkommissar Jens Klockmann klar. Sobald die Schlaglöcher geschlossen seien, „entfällt die Begründung für die Warnschilder“ und damit auch für die Tempo-30-Begrenzung auf der Schnellstraße, so der Verkehrsfachmann der Bergedorfer Polizei. Ein wichtiger Grund sei schließlich die Abwendung von Schadensersatzansprüchen gegen die Stadt.

Foto: Thomas Voigt
Autofahrer Peter Drews (70) aus Mümmelmannsberg: "Jetzt geht mein Schlagloch-Schaden wohl vor Gericht."
Bergedorfs Rechtsamt begründet die Ablehnung der Forderung jetzt jedoch mit dem Hinweis, die Schlaglöcher seien bereits am 2. Februar repariert worden. „Das mag ja sein, aber zum Zeitpunkt des Schadens war die Füllung wohl schon wieder ausgefahren“, zeigt sich Peter Drews konfliktbereit. „Sonst hätte es doch zu dem Schaden am Fahrwerk meines Mondeos gar nicht kommen können.“ Der Autofahrer will jetzt prüfen, ob er Rückendeckung von seiner Rechtsschutzversicherung erhält. Für den Fall wird er die Hansestadt auf Schadensersatz verklagen.
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