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Gericht lehnt Blitzerfotos ab:

Bergedorf/Ratzeburg. Kommen geblitzte Raser künftig ungeschoren davon? Nach einem Präzedenzurteil aus Sachsen akzeptieren laut Medienberichten einzelne Richter in Deutschland Fotos aus mobilen und stationären Blitzern nicht mehr als Beweismittel.
Amtsgerichte halten Blitzerfotos für Eingriff
Foto: DPA
Raser-Fotos von Blitzautomaten sind möglicherweise als gerichtliches Beweismittel untauglich. Den Verdacht einer Geschwindigkeitsübertretung, urteilen Juristen, könne nur ein Polizist erheben.
Begründung: Aufnahme und Speicherung der Bilder seien ein Verstoß gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
Kein Autofahrer dürfe ohne Verdacht fotografiert oder gefilmt werden. Und ein technisches Gerät wie ein Blitzer sei nicht in der Lage, über einen Verdacht zu entscheiden. Hierfür bedürfe es des Einsatzes eines leibhaftigen Polizisten. Entsprechend seien Aufnahme und Speicherung von Blitzgerät-Fotos unzulässig. So hatte im sächsischen Grimma Amtsrichter Dr. Götz-Karsten Weimann geurteilt.
Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgericht vom August, wonach für Geschwindigkeitskontrollen per Videosystem eine Gesetzesgrundlage erforderlich ist, die aber nicht vorhanden ist. Unter Juristen ist die Übertragbarkeit dieses Urteils auf Blitzer allerdings umstritten. Und zwischen Elbe und Ostsee besteht für Temposünder derzeit noch wenig Grund zur Hoffnung.
Zwar häufen sich seit dem Urteil aus Grimma beim Lübecker Amtsgericht nach Worten von Gerichtssprecher Hans-Jürgen Humbert die Fälle, in denen geblitzte Raser ein Verwertungsverbot des Beweisfotos erstreiten wollen. „Bisher ist aber keiner unserer Richter diesen Argumenten gefolgt“, schildert Humbert. Eine am Freitag in Lübeck mit Spannung erwartete Bußgeld-Verhandlung fiel „aus dienstlichen Gründen“ aus, wie es hieß.
Nach Einschätzung des Ratzeburger Amtsrichters Uwe Münning erbringt ein Blitzautomat durchaus die Leistung, nur bei einem Verdachtsmoment auszulösen: „Sekundenbruchteile vor dem Foto wird die Geschwindigkeit ja gemessen und damit der Verdacht automatisch erhoben“, argumentiert er. Schwarzenbeks Gerichtspräsident Suntke Aden dagegen hält es für „möglich, dass wir hier eine Gesetzeslücke haben, bis zu deren Schließung geblitzte Autofahrer nicht verurteilt werden können“ „Wenn es tatsächlich so eine Lücke gibt, ist der Bund gefordert, sie schleunigst zu stopfen“, verlangt daher vorsorglich Jörg Bülow, Geschäftsführer des schleswig-holsteinischen Gemeindetages. Das bewährte Blitzsystem müsse rechtlich unangreifbar sein: „Polizei und Kommunen sind personell nicht in der Lage, den Verkehr zu kontrollieren.“
Für die Kommunen stehen erhebliche Einnahmen auf dem Spiel – und die Möglichkeit, an Gefahrenpunkten Raser auszubremen. Allein an den beiden stationären Blitzern an der B5 in Bergedorf wurden vergangenes Jahr 10.382 Temposünder erwischt.
  • Aktenzeichen der Gerichte:
    AZ: 2 BvR 941/08 Das Bundesverfassungsgericht hob ein Bußgeld gegen Temposünder auf, weil er durch eine automatische Videoaufnahme überführt worden war.

    Bei Blitzer-Fotos wurden dieTemposünder von folgenden Gerichten freigesprochen:
    Amtsgericht Grimma AZ: 003 OWI 153 Js 30059/09
    Amtsgericht Eilenburg AZ: 5 OWI 253 Js 53556/08

Bergedorfer Zeitung Online

3 Kommentare
Diethard Zerwas meint:
Zum Thema Blitzer folgendes: Ich bin laut der Stadt Siegburg (Rhein Sieg Kreis) im Oktober um 16:05 Uhr durch einen stationären Blitzautomat aufgenommen worden als ich in die Fußgängerzone einfuhr. Nicht wegen Geschwindigkeitsüberschreitung, sondern weil ich in die Fußgägerzone eingefahren bin. Hierzu muss ich sagen, das ich am besagtem Tage zu dieser Zeit nachweislich schon in Köln meinen Dienst begonnen hatte. Hier hat die Stadt Siegburg gepennt und anscheinend die Zeit im Automat nicht von Sommer auf Winterzeit umgestellt. Ich habe daraufhin der Stadt mitgeteilt, das ich ein Verwarnungsgeld von 15 Euro nicht zahlen werde. Ich muss dazu sagen, des sich bei dem Fahrzeug um ein KFz der Alarmverfolgung im Rahmen von privaten Sichehrheitsdiensten handelt. Das Fahrzeug trägt auch diese Werbung.
Gestern habe ich vom Rhein-Sieg- Kreis ein Schreiben erhalten worauf man auf dem Verwarnungsgeld besteht und die Zeit einfach eine Stunde zurück gesetzt. Das alleine ist schon eine Frechheit. Wir arbeiten in der Firma auch mittels Wächterkontrollsystemes an welchem wir die Zeit ebenfalls mechanisch umstellen müssen. Dies habe ich natürlich auch ordnungsgemäß erledigt, damit bei den monatlichen Ausdrucken kein Kunde auf die Idee kommt seine Rechnung nicht zu zahlen, weil angeblich ein Schließdienst 1 Stunde zu spät durchgeführt wurde. Was für die private Wirtschaft gilt, sollte doch erst recht für unsere Behörden gelten. Hier gilt auch eine gewisse Vorbildfunktion. gerade Behördenkunden stellen sich bei solchen Fehlern immer quer. Ich werde schnellstmöglich meinen Rechtsanwalt aufsuchen um dem Verwarnungsgeld entgegen zu steuern. Ich bin bereit alle Instanzen zu durchlaufen ! Traurig ist nur, sollte ich vor Gericht Recht bekommen müssen die Steuerzahler das wieder ausbaden. Man sollte den entsprechenden Sachbearbeiter zur Rechenschaft ziehen !
Ich werde weiter über den Fall berichten !
Boromir-HH meint:
Recht auf informationelle Selbstbestimmung? Kein Autofahrer dürfe ohne Verdacht fotografiert oder gefilmt werden? Ja nee, is klar... Dass ein Foto nicht gespeichert wird, ist also wichtiger als gefährliche Raserei zu verhindern, und ein Blitzer löst doch nur aus, wenn der Fahrer zu schnell ist oder bei Rot über die Ampel gefahren ist - wieviel "Verdacht" braucht es für die Richter denn noch?!?
Kann es vielleicht sein, dass die betreffenden Richter vielleicht gerne selbst mal zu schnell unterwegs sind und versuchen, Präzedenzfälle in eigener Sache zu schaffen?
Dirk Emmermann meint:
Grundrechte nicht der Geldgier von Behörden und Kommunen opfern

Verkehrsüberwachung muss sein. Aber bitte nicht im Stil von Orwell 84. Wenn es ums Geld geht, sind die heutigen Beamten in Bezug auf Grundrechte kaum sensibler als einst Gestapo und Stasi. Warum muss sich in Zeiten digitaler Fototechnik das Foto eines Beifahrer gespeichert werden, wenn das Auto 5 km/h zu schnell fährt? Warum wird nicht Gesichts- und Konturenerkennungstechnik, die inzwischen jede Digitalkamera für 50,-- EURO hat, eingesetzt, um ausschließlich das Gesicht hinter dem Lenkrad zu speichern und die anderen unkenntlich zu machen?

Wie kam die Bergedorfer Polizei am 26.10.09 dazu, an der Einmündung Bergedorfer Straße / Krusestraße massenhaft Verkehrsteilnehmer zu fotografieren, die sich völlig rechtmäßig verhielten, nur um schnell und mit wenig Aufwand die Einnahmen wieder fließen zu lassen?

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