Steuern
So gibt es sofort mehr Netto vom Brutto
Dienstag, 3. November 2009 21:17
Bergedorf. Arbeitnehmer flattert in diesen Tagen die Lohnsteuerkarte ins Haus. Wer schon Post vom Finanzamt bekommen hat, sollte überlegen, ob er das Papier direkt an seinen Arbeitgeber weiterleitet.

Foto: bz
Nicht nur die erstmals gelbe Farbe macht die Lohnsteuerkarte für 2010 besonders: Sie ist die letzte ihrer Art, wird ab 2011 durch ein elektronisches Verfahren zur Erhebung der Lohnsteuer ersetzt. Die für die Ermittlung relevanten Daten stellt dann das Bundeszentralamt für Steuern zur Verfügung.
Die Eintragung von Freibeträgen bietet nämlich die Möglichkeit, Monat für Monat mehr Netto vom Brutto zu bekommen.
Norbert Ziemer, Steuerberater bei der Bergedorfer Sozietät Bonn & Partner: „Fast alle Ausgabearten wie Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen sind eintragungsfähig.“ Ein entsprechendes Antragsformular bekommt der Steuerpflichtige bei seinem zuständigen Finanzamt. Belege müssten zunächst nicht eingereicht werden, „denn die Kosten entstehen ja noch“. Erst in der Steuererklärung erfolgt dann die genaue Abrechnung.
Bedingung für die Eintragung von beruflichen Aufwendungen wie Fahrtkosten, Fortbildungen und Fachliteratur ist nach Aussage des Experten, dass die Aufwendungen mindestens 1520 Euro betragen. „Eine Pauschale von 920 Euro pro Arbeitnehmer ist sowieso in den Lohnsteuertabellen berücksichtigt“, so Ziemer. Die restlichen 600 Euro würden dann durch zwölf Monate geteilt und monatlich von dem zu versteuernden Einkommen abgezogen. „Bei einem Bruttolohn von 2000 Euro müssen Sie noch 1950 Euro versteuern.“
20 Prozent (maximal 1200 Euro) von zu erwartenden Aufwendungen für Handwerkerleistungen im Haushalt können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden; außerdem sind 20 Prozent von maximal 20.000 Euro für haushaltsnahe Dienstleistungen absetzungsfähig. Norbert Ziemer: „Darunter fallen beispielsweise Lohnkosten für die Putzhilfe oder das Kindermädchen.“ Als Sonderausgaben würden von den Finanzämtern weiterhin Unterhaltsleistungen für geschiedene oder getrennt lebende Ehegatten, Spenden an und auch die Kirchensteuer anerkannt.pil
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