Ermittlungen
Rauswurf aus Bahnhofsimbiss - Gast (56) stirbt
Montag, 13. Februar 2012 19:18
Bergedorf. Nach dem Rausschmiss aus dem Imbiss "Pamukkale" im Bergedorfer Bahnhof ist ein Gast am Sonntag gestorben. Die genauen Umstände und die Todesursache sind noch nicht geklärt. Der 56-Jährige wollte den Imbiss nicht verlassen, als die Mitarbeiter Feierabend machen wollten.
Holger F. hat Sitzfleisch. Der 56-jährige Bergedorfer ist regelmäßig im
türkischen Imbiss „Pamukkale“ im Bergedorfer Bahnhof anzutreffen. Dann sitzt
er vor seiner Flasche, trinkt und sitzt – und sitzt und trinkt. So auch in
der vergangenen Sonntagnacht. Es ist zwanzig vor fünf. Der Bahnhof ist fast
menschenleer, der Imbiss auch, bis auf Holger F. und die beiden
Angestellten.
Diese haben den Dönerspieß schon abgestellt, reinigen die Friteuse. Um 5 Uhr
ist Feierabend. Sie fordern den letzten Gast auf, jetzt nach Hause zu gehen.
Der habe nur gemurrt, keine andere Reaktion gezeigt, berichtet
Polizeisprecher Andreas Schöpflin. Noch einmal probieren es die
Imbissmitarbeiter mit guten Worten, dann wird es ihnen offenbar zu bunt.
Einer von ihnen packt Holger F. Gemeinsam mit seinem Kollegen schleift der
19-Jährige den Gast vor die Tür. Im zugigen Fußgängertunnel, am
Bahnhofseingang auf der Lohbrügger Seite, setzen sie den Mann auf die
Fliesen. Holger G. sackt in sich zusammen bleibt reglos liegen. Die beiden
Imbiss-Angestellten gehen zurück in den Laden, räumen dort weiter auf.
Ein Bergedorfer beobachtet den rüden Rausschmiss, spricht den auf dem kalten
Boden liegenden Mann an, bekommt aber keine Antwort. Der Zeuge hat Angst um
den Hilflosen, das Thermometer zeigt -4,1 Grad. Der Beobachter zögert nicht
lange und alarmiert die Polizei. Die Beamten sind von der nahen Wache binnen
Minuten vor Ort, können bei dem 56-Jährigen keinen Puls mehr fühlen. Sie
beginnen mit Herzdruckmassage, alarmieren die Feuerwehr. Der Notarzt holt
Holger W. zurück ins Leben. Unter künstlicher Beatmung wird er ins
Bethesda-Krankenhaus eingeliefert. Dort fällt der Bergedorfer zunächst ins
Koma. Den Sonntag überlebt er nicht: Holger F. stirbt um 19.30 Uhr.
Inzwischen ermittelt die Kriminalpolizei. Der 19-jährige Imbissmitarbeiter
wird vorläufig festgenommen. Der Vorwurf: Unterlassene Hilfeleistung oder
sogar fahrlässige Tötung. „Der Mann verweigert inzwischen die Aussage. Er
lässt sich anwaltlich vertreten“, sagt Schöpflin. Den Kollegen hatte die
Polizei bis zum Montagnachmittag noch nicht angehört: „Der läuft uns ja
nicht weg.“ Auch der 19-Jährige ist mittlerweile wieder auf freiem Fuß.
. Was und wie viel der Verstorbene getrunken hatte, ist noch unklar. Auch die
Todesursache steht noch nicht fest. Schöpflin: „Am Dienstag soll die Leiche
des Bergedorfers im Institut für Rechtsmedizin obduziert werden.“ Die
Polizei nimmt die Angelegenheit sehr ernst. Die Bergedorfer Kripo hat den
Fall an die Experten für Todesermittlungen im Landeskriminalamt abgegeben.
Der Besitzer des „Pamukkale“-Imbisses, der auch ein türkisches Restaurant an
der Alten Holstenstraße betreibt, will sich zu dem konkreten Vorfall nicht
äußern: „Ich war selbst nicht vor Ort und konnte mit meinen Mitarbeitern
noch nicht sprechen“, erklärt Mehmet Yalcin am Montagnachmittag auf
Nachfrage. Allerdings kenne er die Probleme kurz vor Feierabend. „Jedes
Wochenende haben wir Stress mit betrunkenen Gästen, die nicht nach Hause
wollen“, schildert Yalcin: „Wenn man dann die Polizei ruft, dauert es häufig
länger als eine Stunde, bis ein Streifenwagen kommt.“ Dabei sei die
Polizeiwache nur 150 Meter vom Bahnhof entfernt. „Mit der Polizei gibt es
eine Absprache, dass wir das lieber selbst in die Hand nehmen sollen.“
„Es gibt keine Absprache“, stellt Polizeirat Ansgar Hagen (44) kopfschüttelnd
klar: „Wir fahren zu jedem Hausfriedensbruch, wenn nötig, auch mehrfach am
Tag“. Die Reaktionszeit hänge dabei von der Dringlichkeit und dem
Einsatzgeschehen ab, erklärt der stellvertretende Bergedorfer Polizeichef.
„Wenn ein Arzt gebraucht wird, kommt die Feuerwehr.“
Rechtslage: Wer in Not ist, hat ein Recht auf Hilfe
„Der Zeuge des Vorfalls hat völlig richtig gehandelt“, erklärt Strafrechtler
Heiko Ahlenstorf von der Anwaltssozietät Ahlenstorf-Scheffler-Daum an der
Alten Holstenstraße. „Wer in so einem Fall nicht eingreift oder zumindest
umgehend Hilfe holt, macht sich der unterlassenen Hilfeleistung schuldig.“
Diese wird mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet.
Für die Angestellten der Gaststätte sieht der 61-jährige Anwalt noch ein
weiteres Problem: „Gastwirte haben ihren Gästen gegenüber eine gewisse
Fürsorgepflicht.“ So dürften Mitarbeiter einer Gaststätte einem Kunden dann
keinen Alkohol mehr ausschenken, wenn dieser schon so betrunken sei, dass
dadurch eine Gefährdung entstehe.
„Ich kenne die Hintergründe des konkreten Falls nicht und kann ihn daher
rechtlich nicht beurteilen“, betont Anwalt Ahlenstorf. Wenn Mitarbeiter
einer Gaststätte allerdings einen bereits erkennbar hilflosen Gast vor die
Tür setzten, sei dies möglicherweise eine „gefährdende Handlung“, aus der
eine besondere Verantwortlichkeit erwachse. „Rechtlich kann daraus dann
schnell eine fahrlässige Tötung durch Unterlassen werden.“ Nach Paragraf 222
StGB wird diese, je nach Schwere, sogar mit Gefängnis von bis zu fünf Jahren
bestraft.cn



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