Prozess
Haustürgeschäft: Mal eben 15.000 Euro einkassiert
Mittwoch, 1. Februar 2012 17:07
- Von Thomas Schütt
Bergedorf. Seine Firma stand vor der Pleite, da gab er sich als Bertelsmann-Vertreter aus und kassierte von einer ehemaligen Kundin 15.000 Euro ab. Jetzt stand Yildirim K. wegen Betrugs vor Gericht. Da er nicht vorbestraft ist und ein umfassendes Geständnis ablegte, wurde er zur Zahlung von 90 Tagessätzen verurteilt.

Foto: ullstein
Haustürgeschäfte können böse enden. Leider ist hier oft Misstrauen geboten (Archivbild).
Marlitt S. sagt von sich selbst, sie sei ein gutmütiger, vertrauensseliger Mensch. Diese Vertrauensseligkeit kam sie am Nachmittag des 1. September 2010 teuer zu stehen. 15.000 Euro knöpfte ihr Yildirim K. (32), der sich als Bertelsmann-Vertreter ausgab, an der Haustür ab, bezahlte mit dem Geld seine Schulden. Gestern stand Yildirim K. wegen Betrugs vor dem Amtsgericht Bergedorf.
Richter Götz Schwerin erlebte einen in vollem Umfang geständigen, reumütigen Angeklagten. „Ja, es stimmt alles. Ich habe die Dame betrogen“, sagte K. und erzählte, was sich aus seiner Sicht an jenem Tag zugetragen hat. Sechs Jahre habe er als Vertreter bei Bertelsmann gearbeitet, an jenem 1. September habe er jedoch als Chef seiner eigenen, vor der Pleite stehenden Firma gehandelt. K. plagten Geldsorgen, da kam ihm Marlitt S., mit der er als Bertelsmann-Vertreter schon Geschäfte gemacht hatte, gerade recht. Dass er dabei das offensichtliche Vertrauen der Dame in ihn auf „eine sehr unschöne Art“, wie Richter Schwerin sagte, missbrauchte, nahm er in Kauf.
Nachdem Yildirim K. wenige Tage zuvor Marlitt S. schon einen Wasserspender und einen Lüfter angedreht hatte, bot er ihr nun an, gegen Provision den Verkauf ihrer Büchersammlung (Schätzwert: 30.000 Euro) und eine Restratenzahlung bei Bertelsmann zu übernehmen. Höhe der geforderten Provision: stolze 30.000 Euro. So viel hatte Marlitt S. nicht. K. gab sich schließlich mit 15.000 Euro zufrieden, die ihm Marlitt S. in bar übergab.
„Ein in finanziellen Dingen versierter Mensch hätte sicher anders gehandelt“, bemerkte Richter Schwerin und machte gleichzeitig klar, dass solcherlei Unbedarftheit nicht strafbar ist. Ihr Ausnutzen allerdings schon. Da das Vorstrafenregister von Yildirim K. bisher leer ist, versuchte Rechtsanwalt Martin Stucke einen Handel.
Sein Mandant sei hoch verschuldet und es sei auch nicht abzusehen, dass er mittelfristig zu Geld komme. Würde K. zu Tagessätzen verurteilt, bekäme zwar der Staat sein Geld, Marlitt S. aber ginge leer aus. Gegen eine Einstellung des Verfahrens bot er an, seinen Mandanten zu einer Ratenzahlung unter strengen Auflagen an Marlitt. S. zu verpflichten. „Eine nette Idee. Aber für eine Einstellung des Verfahrens ist die Schadenssumme ganz klar zu hoch“, beschied die Staatsanwältin, die eine Verurteilung zu 90 Tagessätzen à 20 Euro für angemessen hielt.
Richter Schwerin verurteilte Yildirim K., der derzeit im Versicherungsgewerbe etwa 550 Euro monatlich verdient, schließlich zu 90 Tagessätzen á 15 Euro. „Dazu hat Ihr Geständnis einiges beigetragen“, erklärte er zum Schluss.

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Moep meint:
Da gabs doch letztens einen schönen Bericht in Sat 1 zu dieser Augenwischerei....
Papa meint: