Anzeigen-Sonderveröffentlichung
Buhck Gruppe
Donnerstag, 6. August 2009 11:18
Dichtheitsprüfung: Fünf Regeln für Grundstücksbesitzer
Privathaushalte müssen ihre Abwasseranschlüsse überprüfen lassen. Wenige, einfache Regeln helfen dem Immobilienbesitzer Zeit und Geld zu sparen.
Dicht ist Pflicht! Bis Ende 2009 müssen Grundstückseigentümer zum Beispiel in Glinde, Neuschönningstedt, Stemwarde, Stellau und Willinghusen die Dichtheit ihrer privaten Abwasserleitungen nachweisen. Der Zweckverband Südstormarn hat eine entsprechende Regelung für das Wasserschutzgebiet Glinde im Frühjahr an alle Hausbesitzer geschickt. Alle anderen Immobilienbesitzer sind verpflichtet, Ihre Abwasserleitungen bis spätestens 2015 überprüfen zu lassen und dieses mittels Zertifikat nachzuweisen. Die jeweils gültigen Fixtermine für Orte gibt die zuständige Kommune heraus.
Dicht ist Pflicht! Bis Ende 2009 müssen Grundstückseigentümer zum Beispiel in Glinde, Neuschönningstedt, Stemwarde, Stellau und Willinghusen die Dichtheit ihrer privaten Abwasserleitungen nachweisen. Der Zweckverband Südstormarn hat eine entsprechende Regelung für das Wasserschutzgebiet Glinde im Frühjahr an alle Hausbesitzer geschickt. Alle anderen Immobilienbesitzer sind verpflichtet, Ihre Abwasserleitungen bis spätestens 2015 überprüfen zu lassen und dieses mittels Zertifikat nachzuweisen. Die jeweils gültigen Fixtermine für Orte gibt die zuständige Kommune heraus.
Aber was ist dabei zu beachten, wie können Grundstücksbesitzer Geld sparen und was ist zu tun, wenn ein Schaden festgestellt wird? Christian Ahlschwede, Geschäftsführer der Wentorfer Canal-Control + Clean Umweltschutzservice GmbH und seit über 35 Jahren im Kanal- und Rohrservice tätig, hat die fünf wichtigsten Regeln bei der Dichtheitsprüfung für Hausbesitzer zusammengestellt.
1. Wer darf private Abwasserleitungen prüfen?
Nur zertifizierte Fachunternehmen dürfen die von den Behörden geforderten Prüfnachweise ausstellen. Fragen Sie vor der Beauftragung, ob der Dienstleister mit der so genannten Gütesicherung Kanalbau (nach RAL-GZ 961) für die Ausführung von Inspektionen, Dichtheitsprüfungen und Reinigungen zertifiziert ist. Achten Sie darauf, dass das Kanalservice-Unternehmen das richtige Prüfprotokoll des Zweckverbandes Südstormarn verwendet. Eine entsprechende Vorlage kann direkt über die Verbands-Homepage bezogen werden.
2. Wie kann ich Kosten sparen?
Vereinbaren Sie mit Ihren Nachbarn eine gemeinsame Prüfung. So können Sie den Einzelpreis reduzieren, da beispielsweise die Anfahrtskosten nur einmal berechnet werden. Auch lohnt es sich, unterschiedliche Angebote einzuholen und diese zu vergleichen.
3. Was muss ich vorbereiten?
Überprüfen Sie im Vorfeld, ob der so genannte Übergabeschacht, hier trifft die private auf die öffentliche Abwasserleitung, frei zugänglich ist. Teilweise verdecken Rasenflächen, Blumenkübel oder Büsche den Zugang.
4. Welche Art der Prüfung wird verlangt?
Beauftragen Sie nur, was auch notwendig ist. Es genügt, wenn die Rohrservicefirma mittels einer speziellen Kamera eine sogenannte „optische Inspektion“ durchführt. Nur im Zweifelsfall muss eine weitere Prüfung, beispielsweise mit Luft- oder Wasserdruck durchgeführt werden.
5. Was muss ich machen, wenn meine Leitung undicht ist?
Grundsätzlich sind private Haushalte dazu verpflichtet, die schadhafte Abwasserleitung zu sanieren. Nach der Reparatur ist eine abschließende Dichtheitsprüfung vorgeschrieben. Auch bei der Sanierung gilt: holen Sie unterschiedliche Angebote ein und vergleichen Sie, bevor Sie den Reparaturauftrag erteilen.
Hintergrund: Wasserhaushaltsgesetz schreibt eine Prüfung vor
Abwasser, das aus undichten Privatleitungen austritt, ist in den vergangenen Jahren zunehmend zu einem Problem für die Trinkwassergewinnung geworden. Die Dichtheit der Abwasserkanalisation soll deshalb, so verlangt es das Wasserhaushaltsgesetz, gewährt sein – und zwar bundesweit. Zunächst sind davon in der Region des Zweckverbandes Südstormarn die Grundstückseigentümer innerhalb des Wasserschutzgebietes Glinde mit den Ortschaften Glinde, Neuschönningstedt, Sternwarde, Stellau und Willinghusen betroffen. Außerhalb dieses Gebietes sollen die privaten Leitungen bis zum 31. Dezember 2015 überprüft werden.
Mehr Informationen gibt es direkt bei Canal-Control + Clean im Internet unter
www.canal-control.de oder telefonisch unter 040 / 72 00 06-34.

Nur zertifizierte Fachunternehmen dürfen die von den Behörden geforderten Prüfnachweise ausstellen. Fragen Sie vor der Beauftragung, ob der Dienstleister mit der so genannten Gütesicherung Kanalbau (nach RAL-GZ 961) für die Ausführung von Inspektionen, Dichtheitsprüfungen und Reinigungen zertifiziert ist. Achten Sie darauf, dass das Kanalservice-Unternehmen das richtige Prüfprotokoll des Zweckverbandes Südstormarn verwendet. Eine entsprechende Vorlage kann direkt über die Verbands-Homepage bezogen werden.
2. Wie kann ich Kosten sparen?
Vereinbaren Sie mit Ihren Nachbarn eine gemeinsame Prüfung. So können Sie den Einzelpreis reduzieren, da beispielsweise die Anfahrtskosten nur einmal berechnet werden. Auch lohnt es sich, unterschiedliche Angebote einzuholen und diese zu vergleichen.

Überprüfen Sie im Vorfeld, ob der so genannte Übergabeschacht, hier trifft die private auf die öffentliche Abwasserleitung, frei zugänglich ist. Teilweise verdecken Rasenflächen, Blumenkübel oder Büsche den Zugang.
4. Welche Art der Prüfung wird verlangt?
Beauftragen Sie nur, was auch notwendig ist. Es genügt, wenn die Rohrservicefirma mittels einer speziellen Kamera eine sogenannte „optische Inspektion“ durchführt. Nur im Zweifelsfall muss eine weitere Prüfung, beispielsweise mit Luft- oder Wasserdruck durchgeführt werden.
5. Was muss ich machen, wenn meine Leitung undicht ist?
Grundsätzlich sind private Haushalte dazu verpflichtet, die schadhafte Abwasserleitung zu sanieren. Nach der Reparatur ist eine abschließende Dichtheitsprüfung vorgeschrieben. Auch bei der Sanierung gilt: holen Sie unterschiedliche Angebote ein und vergleichen Sie, bevor Sie den Reparaturauftrag erteilen.
Hintergrund: Wasserhaushaltsgesetz schreibt eine Prüfung vor
Abwasser, das aus undichten Privatleitungen austritt, ist in den vergangenen Jahren zunehmend zu einem Problem für die Trinkwassergewinnung geworden. Die Dichtheit der Abwasserkanalisation soll deshalb, so verlangt es das Wasserhaushaltsgesetz, gewährt sein – und zwar bundesweit. Zunächst sind davon in der Region des Zweckverbandes Südstormarn die Grundstückseigentümer innerhalb des Wasserschutzgebietes Glinde mit den Ortschaften Glinde, Neuschönningstedt, Sternwarde, Stellau und Willinghusen betroffen. Außerhalb dieses Gebietes sollen die privaten Leitungen bis zum 31. Dezember 2015 überprüft werden.
Mehr Informationen gibt es direkt bei Canal-Control + Clean im Internet unter
www.canal-control.de oder telefonisch unter 040 / 72 00 06-34.

Seit 25 Jahren ist Canal-Control + Clean Umweltschutzservice GmbH als Spezialist für Rohr- und Kanalreinigung, Inspektionen, Dichtheitsprüfungen und Kanalsanierungen am Markt. Das Unternehmen mit Sitz in Wentorf bei Hamburg gehört zur Buhck Gruppe und beschäftigt bundesweit rund 120 Mitarbeiter. Durch den TÜV Nord ist Canal-Control + Clean als Fachbetrieb nach Paragraph 19l des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) zertifiziert und Inhaber des Gütesiegel Kanalbau RAL-GZ 961 für die Ausführungsbereiche "Inspektion", "Reinigung", "Dichtheitsprüfung" , "Sanierung" sowie "Dichtheitsprüfung, Inspektion und Reinigung in Gebäuden und auf Grundstücken".
Über die Buhck Gruppe
Die Buhck Gruppe gehört zu den großen Umweltdienstleistern in Norddeutschland. Mit etwa 500 Mitarbeitern erwirtschaftete sie im Jahr 2008 einen Umsatz von rund 75 Millionen Euro. Die Gruppe ist in den Geschäftsfeldern Abfallverwertung (75 Prozent Umsatzanteil), Rohr- und Kanalservice (15 Prozent Umsatzanteil) und Baustoffhandel (zehn Prozent Umsatzanteil) aktiv. Ihre 21 Unternehmen verteilen sich auf zehn Standorte in Hamburg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen sowie eine Niederlassung in Polen. Der Hauptsitz befindet sich in Wentorf bei Hamburg. Die Brüder Dr. Henner und Thomas Buhck leiten das 1899 in Hamburg-Bergedorf gegründete Familienunternehmen bereits in der vierten Generation.
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